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Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
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Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Viele Verträge laufen seit Jahren unverändert. Dabei entscheiden aktuelle Versicherungssummen, richtige Wertgrenzen und der passende Elementarschutz darüber, ob die Versicherung im Schadensfall tatsächlich leistet – und in welcher Höhe.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses – vereinfacht gesagt alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden könnte.
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Möbel, Kleidung, Haushaltsgegenstände
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Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik
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Bücher, Sammlungen
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Schmuck und Wertsachen
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Fahrräder und E-Bikes (je nach Tarif)
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Feuer
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Leitungswasser
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Sturm und Hagel
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Einbruchdiebstahl und Raub
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Vandalismus nach Einbruch
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Elementar (optional, separat)
Neuwertentschädigung
Im Schadensfall werden beschädigte oder zerstörte Gegenstände in der Regel zum Neuwert ersetzt – also zu den Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung. Ältere Tarife können davon abweichen.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert die Immobilie selbst sowie fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile ab – alles, was bei einem Umzug zurückbleiben würde.
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Wände, Dach, Fenster und Türen
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Heizungs- und Sanitäranlagen
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Fest eingebaute Küchen (Gebäudebestandteil)
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Fest verlegte Bodenbeläge
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Eingebaute Treppen, Keller, Garagen
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Feuer
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Leitungswasser
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Sturm und Hagel
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Blitzschlag und Überspannung (je nach Tarif)
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Elementar (optional, separat)
Wichtig bei Mietereinbauten und hochwertigen Küchen
Die genaue Zuordnung zwischen Hausrat und Gebäude hängt vom Eigentumsverhältnis, der Einbauart und den Vertragsbedingungen ab. Bei nachträglichen Modernisierungen oder hochwertigen Einbauten lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen – und gegebenenfalls eine Klarstellung mit dem Versicherer.
Unterversicherung
Unterversicherung entsteht, wenn die versicherte Summe niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats oder die Wiederherstellungskosten des Gebäudes. In diesem Fall kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig – auch bei Teilschäden.
Rechenbeispiel Hausrat
Tatsächlicher Hausratwert: 120.000 € – versichert: 80.000 € (zwei Drittel). Schaden: 20.000 €. Tatsächliche Auszahlung: ca. 13.300 €. Die Differenz von knapp 6.700 € trägt der Versicherte selbst – obwohl er eine Hausratversicherung hat.
Ein wirksam vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt dieses Risiko aus. Voraussetzung ist häufig, dass die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde – zum Beispiel anhand der Wohnfläche und eines pauschalen Quadratmeterwertes.
Wohngebäude: Wiederherstellungswert entscheidet
Viele Gebäude wurden vor Jahren versichert und die Werte seitdem nicht mehr überprüft. Entscheidend ist der aktuelle Wiederherstellungswert – häufig ermittelt über den gleitenden Neuwert bzw. den sogenannten Wert 1914. Umbauten, Sanierungen, Anbauten und hochwertige Ausstattungen müssen dabei korrekt berücksichtigt werden.
Empfehlung
Ein regelmäßiger Versicherungscheck – idealerweise alle zwei bis drei Jahre sowie nach größeren Anschaffungen oder Baumaßnahmen – hilft, Unterversicherung frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Dynamik
Viele Versicherte lehnen Beitragsanpassungen zunächst reflexartig ab. Dabei kann eine vereinbarte Dynamik sinnvoll sein: Sie sorgt dafür, dass Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig an Preissteigerungen und Wertentwicklungen angepasst werden.
Wer die Dynamik dauerhaft ablehnt, riskiert langfristig eine schleichende Unterversicherung – ohne es zu merken.
Wenn Sie ein Schreiben zur Summenanpassung erhalten
Die Anpassung schützt Sie vor Unterversicherung. Wenn Sie widersprechen möchten, haben Sie dafür in der Regel einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit.
Wichtig:
Bei dauerhaftem Widerspruch kann der Unterversicherungsverzicht entfallen – d. h., der Versicherer darf im Schadensfall kürzen. Im Zweifel sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln.
Auch eine Dynamik ersetzt keinen vollständigen Vertragscheck: Sie schreibt die bestehende Summe fort, korrigiert aber keine grundlegende Unterversicherung.
Wertsachen
Wertsachen sind in der Hausratversicherung mitversichert – aber fast immer nur bis zu Höchstgrenzen, die der Versicherer vorgibt. Viele Versicherte gehen irrtümlich davon aus, dass Schmuck und Uhren vollständig abgesichert sind.

Außerdem zu unterscheiden:
Wertsachen im versicherungstechnischen Sinne (Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände) unterliegen anderen Sublimits als hochwertige Haushaltsgegenstände wie Designmöbel oder Unterhaltungselektronik. Welche Limits konkret gelten, steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags – wir prüfen das gerne für Sie.
Fahrräder und E-Bikes
Fahrräder und hochwertige E-Bikes gehören heute zu den besonders diebstahlgefährdeten Gegenständen. Nicht jeder Hausrattarif bietet automatisch ausreichenden Schutz – insbesondere wenn das Rad außerhalb verschlossener Räume abgestellt wird.
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Ist Fahrraddiebstahl ausdrücklich eingeschlossen?
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Gilt der Schutz auch außerhalb verschlossener Räume – und rund um die Uhr?
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Welche Entschädigungsgrenzen bestehen für hochwertige Modelle?
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Sind Akku, Ladegerät und Zubehör mitversichert?
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Welche Anforderungen gelten an Schloss, Abstellort und Nachweise?
S-Pedelec: Sonderfall beachten
Schnelle S-Pedelecs (über 25 km/h) können versicherungsrechtlich anders behandelt werden und sind nicht immer über die Hausratversicherung erfasst. Bei hochwertigen Modellen kann eine separate Fahrrad- oder Zweiradversicherung sinnvoller sein.

Grobe Fahrlässigkeit
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal moderner Tarife ist der Umgang mit grober Fahrlässigkeit. Typische Beispiele: eine Kerze bleibt unbeaufsichtigt, ein Fenster wird versehentlich offen gelassen, ein Wasserhahn bleibt unbeabsichtigt geöffnet.
Bei älteren Verträgen kann der Versicherer seine Leistung in solchen Fällen kürzen oder sogar verweigern. Leistungsstarke Tarife verzichten heute häufig ganz oder weitgehend auf dieses Recht.
Worauf es ankommt
Entscheidend ist, ob der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme gilt – und ob besondere Einschränkungen, etwa bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen, vorgesehen sind. Das steht im Kleingedruckten und variiert je nach Tarif erheblich.
Elementarschäden
Überschwemmungen betreffen längst nicht nur Häuser in unmittelbarer Flussnähe. Starkregen, lokale Überschwemmungen und Rückstau aus der Kanalisation können nahezu jede Region treffen – auch abseits klassischer Hochwasserlagen.

Wichtig ist die getrennte Betrachtung: Elementarschutz ist sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung separat zu vereinbaren. Während die Gebäudeversicherung Schäden an der Immobilie abdeckt, schützt die Hausratversicherung die Einrichtung und die beweglichen Gegenstände.
Rückstau – unterschätztes Risiko mit Bedingung
Viele Versicherer setzen bei Rückstauschäden eine funktionsfähige und ordnungsgemäß gewartete Rückstausicherung voraus. Fehlt diese oder wurde sie nicht sachgerecht betrieben, kann die Regulierung scheitern – trotz vereinbartem Elementarschutz.
Moderne Haustechnik
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Wallboxen und Smart-Home-Systeme gehören vielerorts bereits zur Standardausstattung – doch nicht jede Wohngebäudeversicherung deckt diese Anlagen automatisch und vollständig ab. Bei älteren Verträgen ist eine genaue Prüfung unerlässlich.

Ertragsausfall und Mehrkosten
Je nach Größe kann eine Photovoltaikanlage einen Vermögenswert von mehreren Zehntausend Euro darstellen. Manche Tarife bieten auch Schutz bei Ertragsausfällen oder Mehrkosten infolge eines Schadens – dieser Baustein ist aber nicht selbstverständlich und muss aktiv vereinbart werden.
Häufige Irrtümer
Diese fünf Missverständnisse begegnen uns regelmäßig in der Beratung – und führen im Schadensfall zu bösen Überraschungen.
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„Meine Versicherung ersetzt immer den gesamten Schaden.“
Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und Versicherungssummen. Unterversicherung, Sublimits und Ausschlüsse können die Entschädigung erheblich reduzieren. -
„Schmuck und Wertsachen sind unbegrenzt versichert.“
Für Wertsachen gelten in fast allen Tarifen Höchstentschädigungsgrenzen. Wer das nicht weiß, erlebt nach einem Einbruch vielleicht eine unangenehme Überraschung. -
„Hochwasser und Starkregen sind automatisch versichert.“
In den meisten Fällen besteht hierfür nur Schutz, wenn eine Elementarschadenversicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Standardpolice deckt das nicht ab. -
„Ein alter Vertrag reicht aus.“
Verträge sollten regelmäßig überprüft werden, da sich Lebensumstände, Werte und Risiken verändern. Ein Vertrag aus den 2000er-Jahren kennt weder Wärmepumpen noch E-Bikes noch aktuelle Wertgrenzen. -
„Das passiert mir sowieso nicht.“
Die meisten Schäden entstehen durch alltägliche Ereignisse: Leitungswasserschäden, Kurzschlüsse, Stürme oder Einbrüche, nicht durch außergewöhnliche Ereignisse.
Vorsorge und Tipps
Viele Probleme bei der Schadenregulierung entstehen nicht wegen fehlenden Versicherungsschutzes, sondern wegen fehlender Nachweise. Wer vorbereitet ist, spart im Ernstfall Zeit, Nerven und Geld.
Wertsachen fotografieren
Schmuck, Uhren, Elektronik und Kunstgegenstände regelmäßig fotografieren – idealerweise mit Seriennummer, Zertifikat und erkennbaren Merkmalen. Im Schadensfall helfen diese Nachweise, Besitz und Wert zu belegen.
Rechnungen dauerhaft aufbewahren
Rechnungen, Kaufverträge und Wertgutachten möglichst langfristig aufbewahren – sowohl in Papierform als auch digital. Besonders wichtig für Schmuck, hochwertige Elektronik, Fahrräder, Möbel, Kunstgegenstände und technische Anlagen.
Fotos und Dokumente in die Cloud
Fotos und Dokumente digital speichern – in einer Cloud oder auf einem externen Datenträger. So bleiben sie auch nach einem Brand oder Wasserschaden zugänglich, wenn Papierunterlagen im Haus zerstört wurden.
Höhere Limits durch richtigen Safe
Für Wertsachen in einem geeigneten Safe gelten je nach Tarif höhere Entschädigungsgrenzen. Welche Safeklasse erforderlich ist und ob der Safe verankert sein muss, steht in den Vertragsbedingungen.
Digitale Inventarliste führen
Eine Liste aller größeren Anschaffungen mit Kaufdatum und Wert kann im Ernstfall sehr hilfreich sein. Viele Versicherte unterschätzen, wie schwer es nach einem Brand oder Einbruch ist, sich an alle Gegenstände zu erinnern.
Regelmäßig aktualisieren
Dokumentation und Versicherungssumme nach Neuanschaffungen und Umbaumaßnahmen anpassen. Ein guter Zeitpunkt dafür ist der Jahreswechsel oder die Erstellung der Steuerunterlagen, mindestens jedoch alle zwei bis drei Jahre.
Im Schadensfall
Kommt es zu einem Schaden, entscheiden die ersten Stunden oft darüber, wie reibungslos die Regulierung verläuft. Diese sechs Punkte helfen:
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Schaden unverzüglich melden.
Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit und schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau. -
Fotos und Videos erstellen.
Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, bevor etwas geräumt oder repariert wird. -
Kaufbelege und Nachweise aufbewahren.
Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen – der Versicherer kann eine Besichtigung verlangen. -
Reparaturen erst nach Rücksprache.
Außer bei Maßnahmen zur unmittelbaren Schadenminderung (z. B. Notabdichtung) erst mit dem Versicherer abstimmen. -
Schadenminderungspflicht beachten.
Zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens sind verpflichtend – unterlassene Maßnahmen können die Entschädigung mindern. -
Makler einschalten.
Als Ihr Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer und begleiten die Regulierung von Anfang an.
Ihr Versicherungsschutz
Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren bestehenden Versicherungsschutz systematisch zu überprüfen. Wenn Sie einzelne Punkte nicht sicher beantworten können, lohnt sich eine persönliche Beratung.
Gut versichert ist mehr als nur ein günstiger Beitrag
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen für Mieter und Eigentümer. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass ein Vertrag besteht – sondern dass er regelmäßig geprüft und an aktuelle Werte, Risiken und Lebensumstände angepasst wird.
Unterversicherung, unzureichend abgesicherte Wertsachen, fehlender Elementarschutz oder veraltete Versicherungssummen gehören zu den häufigsten Ursachen für böse Überraschungen im Schadensfall. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, erhöht die Chance, dass die Versicherung im Ernstfall die finanzielle Sicherheit bietet, die erwartet wird.

„In der Beratung sehe ich immer wieder dasselbe Muster: Der Vertrag besteht seit Jahren, aber niemand hat seitdem draufgeschaut. Genau das kann im Schadensfall teuer werden. Eine Überprüfung dauert oft nur wenige Minuten – der Unterschied im Ernstfall ist aber erheblich.“
FAQ – Häufige Fragen
Die Hausratversicherung schützt bewegliches Eigentum wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung – alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde. Die Wohngebäudeversicherung sichert dagegen die Immobilie selbst sowie fest verbundene Bestandteile wie Dach, Heizung oder eingebaute Küchen ab.
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats oder die Wiederherstellungskosten des Gebäudes. Sie entsteht meist schleichend, wenn Verträge über Jahre nicht an neue Anschaffungen, Umbauten oder Preissteigerungen angepasst werden. Im Schadensfall kürzt der Versicherer die Entschädigung dann anteilig.
Nein. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind in der Regel nur versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Standardpolice deckt dieses Risiko nicht ab.
Empfohlen wird ein Check alle zwei bis drei Jahre sowie zusätzlich nach größeren Anschaffungen, Umbauten oder Modernisierungen – etwa dem Einbau einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe.
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