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Firmen-D&O-Police – wichtige Ergänzung für Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen mit einer persönlichen D&O-Police
Eine D&O-Police (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen sowie Mitglieder von Aufsichts- und Beiräten vor persönlichen Haftungsrisiken. In unserem Insight Managerhaftung und Versicherungsschutz finden Sie wichtige Grundsatzinformationen.
Die Firmen-D&O-Police, also die vom Unternehmen abgeschlossene Versicherung, ist eine gängige Versicherung, die je nach Branche und Rechtsform in etwa 60–70 % der Unternehmen verbreitet ist. Manager können daher von einem Basisschutz ausgehen.
Reicht diese Basisdeckung jedoch in allen Fällen aus?
Welche Fallstricke sollten Manager kennen, um ihr Privatvermögen zu schützen?
Gibt es Möglichkeiten, diese Fallstricke zu umgehen?
Ja, es gibt Fallstricke bei der Firmen-D&O-Police, aber auch Wege, diese zu umgehen. Eine Lösung bietet die persönliche D&O-Versicherung, die ein Manager individuell abschließt. Im Folgenden erläutern wir, warum diese Absicherung sinnvoll ist.
Firmen-D&O-Policen als Standardlösung – Eine Basislösung mit Fallstricken
Bei der Firmen-D&O-Police wird die Police vom Mandatsunternehmen konzipiert, welches den Inhalt, den Geltungsbereich, die Ausschlüsse, den Selbstbehalt sowie den Beginn und das Ende des Vertrags festlegt.
Das Unternehmen ist zugleich Versicherungsnehmer und zahlt die Prämie. In dieser Firmen-D&O-Police sind sämtliche Leitungs- und Aufsichtsorgane, sowie die leitenden Angestellten versichert.
Obwohl diese Pauschallösung auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, zeigen sich auch deutliche Nachteile.
Die wichtigsten Nachteile der Firmen-D&O-Police und die Lösungsmöglichkeiten durch eine persönliche D&O-Versicherung
Allgemeine Probleme
In der Regel wird im Anstellungsvertrag des Managements eine D&O-Absicherung in Form einer Firmen-D&O-Versicherung zugesichert. Oft haben die Manager jedoch keinen Zugriff auf die Police und sind mit den Vertragsbedingungen nicht ausreichend vertraut. Da die Police häufig bereits zum Zeitpunkt des Eintritts des Managers besteht, bleibt der Abschlussprozess für sie unbekannt.
Welche Risikofragen wurden damals beantwortet? Gibt es spezifische Pflichten, die der Manager erfüllen muss? Welche Verpflichtungen haben die anderen Manager? Ist die Versicherungsprämie stets bezahlt?
Im Ernstfall vertraut der Manager sein gesamtes Privatvermögen diesen Unbekannten an und könnte im schlimmsten Fall das wichtigste Schutzinstrument verlieren, das ihm zur Verfügung steht.
Im Gegensatz dazu steht eine persönliche D&O-Versicherung vollständig unter der Kontrolle des Managers. Sie umfasst individuell angepasste Deckungsinhalte und -summen, und die Ausschlüsse sind klar definiert. Dadurch wird der Schutz des Privatvermögens passgenau sichergestellt.
Deckungssumme
Ein zentrales Problem des Firmen-D&O-Vertrags besteht darin, dass die Deckungssumme häufig nicht ausreicht, was ein erhebliches Risiko darstellt. Je nach Vertragsgestaltung werden sowohl die Abwehrkosten als auch die Zahlungen für Managerfehler aus derselben Deckungssumme beglichen. Diese Summe steht in der Regel nur einmal jährlich für alle Ansprüche und Personen zur Verfügung.
Erfahrungen zeigen, dass bei langwierigen Verfahren bereits über 50 % der Deckungssumme für Abwehrkosten aufgebraucht werden. Die Kosten für forensische Dienstleistungen, Anwälte, Zeugen und Gerichte summieren sich schnell, sodass letztlich nur eine stark reduzierte Restdeckung für Schadenszahlungen verbleibt.
Die Situation verschärft sich, wenn mehrere Organe mit Vorwürfen konfrontiert werden, da dann zusätzliche Anwälte für die Prüfung und Abwehr der Ansprüche benötigt werden. Noch kritischer wird es, wenn im selben Jahr mehrere unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Es wird daher deutlich, dass die Deckungssumme und deren Verteilung auf alle beteiligten Konzernunternehmen sowie auf die verschiedenen Entscheidungs- und Aufsichtsorgane zu erheblichen Problemen führen können.
Eine persönliche D&O-Versicherung hingegen stellt die Deckungssumme ausschließlich für den einzelnen Manager bereit. Dadurch wird vollständige Klarheit über das Schutzniveau in jedem Einzelfall gewährleistet.
Selbstbehalt bei Vergleichen (sogenannter außergesetzlicher Selbstbehalt)
Ein weiteres Risiko für Manager besteht im Fall eines Vergleichs, der zur Beendigung von Inanspruchnahmen zwischen den beteiligten Parteien geschlossen wird. Statistiken zeigen, dass etwa 90 % aller D&O-Fälle durch einen Vergleich beendet werden. In einem solchen Fall verzichten alle Parteien auf Teile ihrer Ansprüche.
Bei einer Firmen-D&O-Versicherung sind die beteiligten Parteien: a) das fordernde Unternehmen, b) der Manager als versichertes Organ und c) der Firmen-D&O-Versicherer. Das Unternehmen verzichtet auf Teile seiner Forderungen gegen den Manager, der Versicherer übernimmt einen Teil des Anspruchs, und letztlich muss der Manager einen Teil des Schadens aus seinem Privatvermögen begleichen. Diese Konstellation birgt das Risiko, dass der Manager trotz bestehender Firmen-D&O-Versicherung erhebliche Teile seines Privatvermögens verliert.
Eine persönliche D&O-Versicherung hingegen deckt in diesem Szenario den Selbstbehalt, den der Manager aufgrund des Vergleichs tragen muss. Fehlt eine solche persönliche D&O-Absicherung, könnte im schlimmsten Fall sogar die eigene Altersvorsorge für die Zahlung des Vergleichsbetrags gefährdet sein.
Fortbestand des Firmen-D&O-Vertrags / Ausscheiden des Organs / Nachmeldefrist
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass die Organe die Firmen-D&O-Versicherung häufig nicht selbst verwalten. Stattdessen wird diese Aufgabe oft an einen Ressortverantwortlichen delegiert oder von einem hausinternen Versicherungsbeauftragten übernommen. Ob die versicherten Organe über die im Laufe der Zeit eingetretenen Änderungen im Vertrag informiert sind und die Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz kennen, ist nicht immer gewährleistet. Dazu zählen beispielsweise vom Versicherer initiierte Verschlechterungen im Deckungsumfang oder neue Obliegenheiten und Ausschlüsse.
Die Situation wird noch komplizierter, wenn ein Organ das Unternehmen verlässt und erst Jahre später Ansprüche gegen das ehemalige Organ geltend gemacht werden. Der ausgeschiedene Manager steht dann vor der Herausforderung, wie er seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann, wenn er keinen Zugriff mehr auf die relevanten Unterlagen hat.
Was passiert, wenn nach seinem Ausscheiden der Deckungsumfang der Firmen-D&O-Police, beispielsweise zur Kostensenkung, reduziert wurde? Da die Deckung in der Regel nur in dem Umfang besteht, der zum Zeitpunkt der Schadenmeldung (Claims Made) gilt und nicht zum Zeitpunkt der fehlerhaften Entscheidung, wird die Firmen-D&O-Police für ausgeschiedene Organe zur „Black Box“.
Im Gegensatz dazu begleitet eine persönliche D&O-Versicherung den Manager idealerweise während seiner gesamten beruflichen Laufbahn. Ein Jobwechsel zu einem anderen Unternehmen muss lediglich dem Versicherer gemeldet werden, während der Schutz für Ansprüche aus dem vorherigen Unternehmen vollständig erhalten bleibt. Auch die neue Tätigkeit ist durch die persönliche D&O-Versicherung abgedeckt.
Konzeptionsprobleme
a) Unterschiedliche Deckungsinteressen
Der Firmen-D&O-Vertrag weist, je nach Gestaltung der Versicherungsinhalte, unterschiedliche Schwerpunkte auf. Einige Bestimmungen stärken die Position des in Anspruch genommenen Managers, während andere die Interessen des Unternehmens schützen. Dieser Unterschied wird als jeweiliges Deckungsinteresse bezeichnet.
In einem Rechtsstreit zwischen Manager und Unternehmen möchte der Manager oft seinen guten Ruf wahren und vermeiden, mit einer Fehlentscheidung in Verbindung gebracht zu werden. Daher wird er häufig versuchen, eine vorgeworfene Pflichtverletzung abzuwehren.
Das Unternehmen hingegen hat ein berechtigtes Interesse daran, schnell an finanzielle Mittel zu gelangen, um die Folgen des angenommenen Fehlers des Managers zu bewältigen. Schließlich wurde die Firmen-D&O-Versicherung genau für solche Fälle abgeschlossen.
Eine persönliche D&O-Versicherung hingegen schützt nicht die Interessen des Mandatsunternehmens, sondern ausschließlich die des Managers.
b) Deckungslücken / Deckungseinschränkungen
In der Firmen-D&O-Police können Einschränkungen oder spezifische Ausschlüsse enthalten sein, die den Versicherungsschutz der Manager betreffen. Wenn der Manager nicht umfassend über diese Einschränkungen informiert ist, könnte er eine falsche Vorstellung vom tatsächlichen Schutzniveau der Firmen-D&O-Police haben. Typische Beispiele sind:
- Prioritätsregelungen: Bei konkurrierenden Ansprüchen kann die Firmen-D&O-Police vorrangig das Unternehmen schützen.
- Deckungssumme: Die Deckungssumme wird unter allen versicherten Personen aufgeteilt und kann im Schadensfall schnell erschöpft sein.
- Rückgriffsfälle: Forderungen aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten können teilweise ausgeschlossen sein.
Im Gegensatz dazu hat der Manager bei einer persönlichen D&O-Versicherung die Möglichkeit, Ausschlüsse und Obliegenheiten selbst zu vereinbaren, sodass der Umfang des Schutzniveaus vollständig unter seiner Kontrolle steht.
Die Persönliche D&O-Police als sinnvolle Ergänzung der Firmen-D&O-Police
Die Ergänzung der Firmen-D&O-Police durch eine persönliche D&O-Police ist eine sinnvolle Maßnahme, um einen umfassenden Haftungsschutz für Geschäftsführer und Prokuristen sicherzustellen. Diese individuelle Absicherung bietet konfliktfreien Schutz, schließt Deckungslücken und gewährleistet finanzielle Sicherheit, selbst in schwierigen Situationen wie der Insolvenz des Unternehmens.
Persönliche D&O-Police: Essenzieller Schutz für Führungskräfte in Zeiten wachsender Haftungsrisiken
Angesichts der steigenden Haftungsrisiken in der Unternehmensführung ist diese Absicherung ein unverzichtbarer Bestandteil eines ganzheitlichen Risikomanagements.
Die persönliche D&O-Police wird maßgeschneidert abgeschlossen, wobei der Umfang der Deckung von größter Bedeutung ist, um ein möglichst umfassendes Schutzniveau zu gewährleisten.
Da die persönliche D&O-Police den Manager über viele Jahre begleiten soll, sind hohe Anforderungen an den Versicherer zu stellen. Finanzielle Solidität, Erfahrung im Umgang mit Schadenfällen und Flexibilität bei der Vertragsgestaltung sind entscheidende Kriterien, die beim Abschluss einer persönlichen D&O-Police berücksichtigt werden sollten.
Das Preisniveau orientiert sich an der Branche, der Größe und den wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens, für das der Manager tätig ist. Als grobe Richtlinie kann die Prämie für eine Deckungssumme von 1 Million Euro zwischen 1.000 und 1.500 Euro liegen, wobei Abweichungen in beide Richtungen möglich sind.
FAZIT:
Die Firmen-D&O-Police bleibt der beliebteste Schutz im Management und bietet eine solide Basisabsicherung. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre haben jedoch die Grenzen dieser Absicherung deutlich aufgezeigt. Es ist an der Zeit für Manager, den Basisschutz durch eine individuelle Zusatzlösung zu optimieren, damit der gewünschte Schutz auch tatsächlich gewährleistet ist.
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