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Insights

Risikomanagement bei der Installation von PV-Anlagen auf Industrie-Immobilien
Effiziente und risikooptimierte Lösungen im Einklang mit dem Versicherer

Herausforderungen die bedacht und berücksichtigt werden müssen

Das Risikomanagement für Industrie-Immobilien wird durch die Installation von PV-Anlagen stark beeinflusst. Erkennen Sie die Herausforderungen aus der Perspektive des Brandschutzes und der Versicherer. Erfahren Sie unsere Lösungsansätze.

Effizienz

Die Photovoltaiktechnologie ist die einfachste und bewährteste Technik, um erneuerbare Energie kostengünstig und effizient zu produzieren.

Nachhaltigkeit

Anders als die herkömmliche Stromerzeugung durch Kraftwerke, stoßen Photovoltaik-Anlagen im laufenden Betrieb kein CO2  aus, schließlich wird die zur Stromerzeugung und Speicherung nötige Energie rein aus der Sonne bezogen.

Rentabilität

Obwohl die Installation einer PV-Anlage anfänglich  mit hohen Kosten verbunden ist, rechnet sich eine solche Investition im Durchschnitt innerhalb von 10 bis 15 Jahren.

STEIGENDE BEDEUTUNG PHOTOVOLTAIK

Nachhaltige Industrie-Immobilien: Herausforderungen im Brandschutz und Versicherungswesen

Seit Anfang 2023 beobachten wir bei unseren Mandanten einen Anstieg an Investitionen im Bereich der Energieeffizienz durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlage). Dieses zukunftsweisende Thema wird durch die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize und steigende Stromkosten für Unternehmen vorangetrieben.

In einigen Bundesländern (unter anderem Nordrhein-Westfalen) wurde bereits eine PV-Anlagenpflicht für Industrie- und Gewerbeneubauten ab 2024 verabschiedet. In Korrelation zum Anstieg der Nachfrage bei unseren Mandanten, ist dieses Zukunftsthema beim Versicherer unter dem Aspekt Sachwertschutz, mehr in den Fokus gerückt. Industrierisiken unterliegen besonderen behördlichen Auflagen und Vorgaben des Brandschutzes, gerade dort betrachten die Versicherer solche Kundenanfragen, also die Absicherung der PV-Anlage, mit wenig Euphorie.

Die VdS Schadenverhütung GmbH, Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und Europas größtes Institut für Unternehmenssicherheit, hat im März 2023 die VdS-Richtline 6023 veröffentlicht. Diese beschäftigt sich mit der konformen und idealen Projektierung, bis zur Umsetzung eines PV-Anlagenentstehungsprojektes auf Dächern mit brennbaren Baustoffen. Die Versicherer fordern immer mehr die Berücksichtigung dieser und weiterer VdS-Richtlinien (VdS-Richtlinien 2234, 3145, Brandschutz & Allgemeine Anforderungen an Photovoltaikanlagen).

Wir bieten Ihnen die Lösung – Risikobeurteilung, Risikomanagement und Absicherung Ihrer Sachwerte und PV-Anlagen.

Situation & Wachstum der PV-Installationen

Aufstieg der Photovoltaiktechnologie in der Immobilienwelt

Deutschland ist einer der führenden Märkte für Photovoltaik in Europa. In den vergangenen Jahren hat sich die Photovoltaik-Branche in Deutschland deutlich weiterentwickelt und stark expandiert, sowohl im Bereich der Privathaushalte, als auch bei Gewerbe- und Industrieunternehmen. In der nachstehenden Abbildung ist der Zuwachs an PV-Installationen klar erkennbar. Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass im März 2023 auf Dächern und Grundstücken in Deutschland, rund 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 70.600 Megawatt installiert waren. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um 16 % zu. Die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 21 %.

Managerhaftung

Nachhaltigkeitsziele und wirtschaftliche Anreize

Die Photovoltaikanlage ist eine effiziente Möglichkeit für die nachhaltige Stromerzeugung und die Reduktion des unternehmenseigenen CO2 – Fußabdrucks. Das ökologisch übergeordnete Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2024 klimaneutral zu sein. Gemäß ökobilanzieller Bewertungen amortisieren sich Photovoltaikanlagen ohne Batteriespeicher energetisch innerhalb von ein bis zwei Jahren. Zu diesem Zeitpunkt hat die Anlage genauso viel Energie erzeugt, wie für ihre gesamte Lebensdauer benötigt wird, einschließlich Herstellung, Transport, Installation, Betrieb und Entsorgung. Dem entgegen amortisieren sich konventionelle Energieerzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas nie energetisch, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an ⁠Nutzenergie⁠ erhält.

Wirtschaftliche und ökonomische Anreize für unsere Mandanten könnten sein:

  • Positive Außenwirkung und Imagegewinn
    Es signalisiert Verantwortungsbewusstsein und Engagement für den Umweltschutz. Dies kann das Image eines Unternehmens verbessern und führt zu einer positiven Wahrnehmung bei Kunden und der Öffentlichkeit.

  • Versorgungssicherheit
    Man verringert die Anfälligkeit für Versorgungsunterbrechungen, da man in der Lage ist, einen Teil des Energiebedarfs selbst zu decken.

  • Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen
    Es verringert die Abhängigkeit von externen Energiequellen und schützt das eigene Unternehmen vor volatilen Energiepreisen. Das ermöglicht eine bessere Planungssicherheit bei den Energiekosten.

  • Kostenoptimierung und schnelle Amortisation
    Durch die Investition in Photovoltaik-Anlagen können Betriebskosten langfristig gesenkt werden. Die anfänglichen Investitionskosten werden durch Einsparungen bei den Energiekosten ausgeglichen, oft mit einer Amortisationszeit, die deutlich kürzer ist, als die Lebensdauer der Anlagen.

  • Steuerliche Vorteile und Förderungen
    In einigen Bundesländern können Förderungen unter bestimmten Umständen und Anforderungen beantragt werden. Ebenso ist die Befreiung von der Umsatzsteuer für den Kauf einer PV-Anlage möglich. Der selbst produzierte und verbrauchte Solarstrom enthält dann kein zusätzlichen Steuerbelastungen und ist damit günstiger als anderer Strom.
Complication – Herausforderungen und Risiken

Brandschutzrisiken bei Photovoltaikanlagen

Mit Blick auf den Brandschutz und dem Risikotransfer in eine Versicherungslösung ist es wichtig, dass der bauliche Brandschutz (Beispiele: Brandabschnittstrennung, Abstand der Anlage zu Brandwänden, Überbrückung von Brandwänden) dadurch nicht beeinträchtigt wird. Zuvor bestehende Brandschutzmaßnahmen dürfen durch die Installation einer PV-Anlage nicht aufgehoben oder nachteilig verändert werden. Ebenfalls sind aus der Sicht eines Versicherers Photovoltaikanlagen auf Industriegebäuden mit brennbar verbauter Dämmung oder brennbaren Dachaufbauten grundsätzlich unerwünscht. Eine PV-Anlage  wird immer als Risikoerhöhung bewertet.

Versicherungsaspekte und -herausforderungen

Die Industrieversicherer empfehlen bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestands- und Neubauten die Einhaltung der VdS-Richtlinien 3145, 6023 und 2234. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz, Bestandteil jeder Gebäudeversicherung, handelt es sich bei der Installation einer PV-Anlage um eine Gefahrenerhöhung. Dies muss zwingend gemeldet werden, da ein Versicherungsnehmer ohne  Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vornehmen darf.

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • die Versicherer übernehmen nicht mehr das volle Risiko
  • der Versicherungsschutz wird nicht fortgeführt
  • man findet keinen Versicherer, der das Risiko absichert
  • es werden deutliche Zusatzinvestitionen (bauliche Maßnahmen) am Gebäude notwendig
  • die bestehende Versicherung kann nur mit Sonderbedingungen und/oder Zuschlägen weitergeführt werden

FAZIT:

Vor Errichtung einer PV-Anlage immer Kontakt zu uns (oder zu Ihrem Versicherer) aufnehmen und Risiken und erforderliche Bedingungen/Voraussetzungen klären!

Zusammenarbeit mit Versicherern

Bereits in der Planungsphase eines solchen Entstehungsprojektes, sollten die Risikoträger in Kenntnis gesetzt und eingebunden werden. Anhand der Planungsunterlagen und Information über die Dachbeschaffenheit und den Dachaufbau des Gebäudes, können die Risikoingenieure das Vorhaben begleiten und Empfehlungen und Anforderungen mitteilen. So bleiben Ihnen und dem Versicherer genug Zeit,  die sicherheits- und versicherungstechnisch relevanten  Themen umzusetzen. 

Lösungsansätze und Best Practices

Risikomanagementstrategien

Wir binden unsere Versicherer bereits in der Planungsphase von Photovoltaikprojekten unserer Mandanten mit ein und informieren frühzeitig über die Gefahrenerhöhung. Anhand der Planungs- und Projektierungsunterlagen zur PV-Anlage und Informationen über Dachbeschaffenheit, Ausführung  und verwendete Baustoffe, entscheidet der Versicherer über das mögliche Risiko. Sollte eine Intervention in das Projekt erforderlich sein, muss der Versicherer eine Beurteilung abgeben und Lösungsansätze definieren. So kann der Versicherungsschutz gewährleistet werden.

Bei der Installation von PV-Anlagen auf industriellen Gebäuden sind aus Versicherersicht folgende Anforderungen zwingend zu erfüllen:

VdS 3145

Allgemeine Anforderungen an PV-Anlagen / Planung / Betrieb, Lichtbogenschutz, Feuerwehrschalter usw.

VdS 6023

PV-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen – mit Hinweis auf das Urteil des OLG Oldenburg

VdS 2234

Abstände; Höhe einer Brandwand über dem Dach bei PV-Anlagen; Verbot der Überbrückung von Brandwänden

Abweichungen von bestehenden VdS-Richtlinen in der Ausführung müssen mit dem Versicherer, Fachplaner, Errichter und (bevorzugt) einem Sachverständigen abgestimmt sein. Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Brandlasterhöhung durch die Anlage muss in einem bestehenden Brandschutzkonzept fortgeschrieben und dem Versicherer vorgelegt werden. Eine Lösung in der Ausführung kann sein, die Errichter solcher Photovoltaikanlagen vertraglich an die Einhaltung der VdS-Richtlinien zu verpflichten. Ebenso empfiehlt es sich, neben der Einbindung des Versicherers, einen VdS-zertifizierten PV-Sachverständigen zu beauftragen und die Anlage abnehmen zu lassen. (https://vds.de/zertifikate/verzeichnis/V3180)

Ein 4-Augen Prinzip durch Elektrofachkraft und Sachverständigen wird durch die Versicherer begrüßt. Wichtig ist hierbei, dass der Wechselrichter und dessen eingebaute Sicherheitssysteme funktionieren. Das betrifft den Überspannungsschutz (Typ II für DC und AC, DC Typ I+II), mit einer Kurzschlussfestigkeit (Iscpv) bis mind. 10 kAmp, sowie den Lichtbogenfehler-Schaltungsunterbrecher. Der Lichtbogenschutz muss aktiviert sein und die Bestätigung der Aktivierung sollte dem Versicherer mitgeteilt werden. Sofern das Dach zuvor brennbar beschaffen war, kann eine Dachsanierung und der Austausch brennbar verbauter Dämmung/Materialien mit beispielsweise Mineralwolle (A1-A2) eine Lösung darstellen.

Fazit

Ein auf das Risiko abgestimmtes und strukturiertes Risikomanagement ist für uns von hoher Bedeutung! Unzureichende Kommunikation und Abstimmung kann zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsschutzes führen. Hier übernehmen wir Verantwortung und begleiten unsere Mandanten. Die Risikobeurteilung zur Installation einer Photovoltaikanlage muss der Versicherer vornehmen. Dieser stellt den Sachwertschutz Ihres Unternehmens in den Vordergrund. Die Vorgaben und Anforderungen der Versicherungswirtschaft an die Errichtung von PV-Anlagen müssen beachtet werden, um Ihre Immobilie nachhaltig unter den Aspekten des Brandschutzes, im Einklang mit dem Versicherer, auf dem Markt versichern zu können.

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Experte und Autor
Fabian Grünewald
Leiter Brokerage der SMK Versicherungsmakler AG


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