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Haftungsrisiken – ein kleiner Exkurs in die Haftungsrisiken für Hersteller und Importeure
Haftungsrisiken

Haftungsrisiken – ein kleiner Exkurs in die Haftungsrisiken für Hersteller und Importeure  

Es gibt eine Vielzahl von Haftungs- und Schutzgesetzen. Haben Sie sich schon einmal mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG), Umweltschadensgesetz (USchadG), Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Cyber Resilience Act, der Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) und vielen weiteren auseinandergesetzt? Wir schon. Für Sie beschäftigen wir uns intensiv mit diesen Gesetzen und Haftungsthemen, um zu erkennen, welche Verpflichtungen und Risiken für Sie und Ihr Unternehmen entstehen können. Das ist essenziell, um einen passenden und umfassenden Versicherungsschutz für Sie zu gestalten.

Bereits jetzt ist klar: Einfach „schnell eine Versicherung abschließen“ reicht nicht aus. Sie brauchen echtes Risikomanagement!

Wenn Sie sich fragen:

  • Gelte ich als Hersteller, obwohl ich nur Waren von außerhalb der EU beziehe und damit in der EU handle?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich mich als Entscheider, meine Gesellschafter und meine Mitarbeitenden sich geschützt fühlen – gerade auch nach einem Schadensfall?
  • Welche Rolle kann ein spezialisierter Dienstleister wie die SMK Group bei der Umsetzung des Risikomanagements in meinem Unternehmen spielen?

… dann lesen Sie weiter.

Für Macher

Nutzen Sie die Unterstützung von Experten der SMK Group. Unser Risikomanagement gewährleistet effektiven Schutz vor Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen. 

Für Gewissenhafte

Durch genaue Kenntnis des gesetzlichen Rahmens und sorgfältige Planung, können Sie die Umsetzung der Gesetze in Ihrem Unternehmen sicherstellen und rechtswidriges Verhalten verhindern.

Für Beständige

Die konsequente Umsetzung der Gesetze ist ein kontinuierlicher Prozess, der sowohl strategische Planung, als auch kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden erfordert. Dadurch erreichen Sie ein gesichertes Arbeitsumfeld. 

Die Haftpflichtrisiken sind ein wichtiger Aspekt, den Einzelpersonen und auch Unternehmen berücksichtigen müssen. Folgend einige Einblicke in das Thema: 

  1. Definition: Haftpflichtrisiken beziehen sich auf potenzielle finanzielle Verluste, die aus der gesetzlichen Verpflichtung entstehen, Schäden zu ersetzen, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen verursacht wurden.
  2. Risikotypen: Haftpflichtrisiken können vielfältig sein und umfassen Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden. Darüber hinaus können sie spezifische Risiken wie Umwelthaftung, Produkthaftung und Berufshaftung einschließen.

    Gesetzliche Haftungsgrundlage vs. vertragliche Haftung

    In der Regel ist nur die gesetzliche Haftung und nicht die vertragliche Haftung durch Versicherungen abgedeckt. Zwar bieten Versicherer zunehmend auch Absicherungen für bestimmte Teile der vertraglichen Haftung an, beispielsweise bei verlängerten Gewährleistungsfristen oder erweiterten Produkthaftungsmodellen, jedoch bleibt ein erheblicher Teil der vertraglichen Haftung weiterhin ausgeschlossen. Dies ist vor allem durch den rechtlichen Rahmen bedingt. Zahlreiche Schutzgesetze für Geschädigte schaffen Haftungsgrundlagen für Gewerbetreibende.

    Der zentrale Paragraph für die Haftung ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er legt fest, unter welchen Bedingungen eine Pflicht zum Schadensersatz besteht. Den genauen Wortlaut können Sie [hier] nachlesen.

    Zusätzlich gilt für Hersteller und Händler § 1 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Diese Haftung ist verschuldensunabhängig: Schon das Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts kann zur Haftung führen. Vergleichbare Regelungen finden sich auch bei der Haftung für Tiere oder Fahrzeuge (sogenannte Gefährdungshaftung, geregelt in § 833 BGB). Den genauen Wortlaut des ProdHaftG können Sie [hier] nachlesen. Eine Haftung nach dem ProdHaftG kann nicht ausgeschlossen werden.

    Für mehr Details zur Gefährdungshaftung von Kfz-Haltern siehe [§ 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)].

    Wer gilt überhaupt als „Hersteller“

    § 4 Hersteller gemäß Produkthaftungsgesetz

    (1) Ein Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

    (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.

    (3) Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, dieser benennt dem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Zugang der diesbezüglichen Aufforderung den tatsächlichen Hersteller oder die Person, von der er das Produkt erhalten hat. Dies gilt auch für eingeführte Produkte, wenn sich die in Absatz 2 genannte Person nicht feststellen lässt – selbst dann, wenn der Name des Herstellers bekannt ist.

    Der Knackpunkt: Besonders Absatz 3 ist bedeutsam, da Lieferanten in bestimmten Fällen als Quasi-Hersteller herangezogen werden können. Ergänzend können auch Produktinformationsblätter, Gebrauchsanweisungen oder andere Beiträge zum Produkt dazu führen, dass eine Verantwortung als Quasi-Hersteller begründet wird.

    Haftungsarten schematisch dargestellt.

    Anmerkung: Der gesetzliche Selbstbehalt wird aufgrund der Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) entfallen.

    Haftungsrisiken

    Die Lösung – Gefahrenanalyse und Prozessoptimierung

    Die SMK Group bietet eine umfassende Analyse Ihrer Gefahrenlage und Prozesse. Dabei ist es besonders wichtig, auch die Lieferketten gemeinsam zu betrachten. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Juristen ist unerlässlich, um alle Lösungen abzurunden. Dies erfolgt stets in Abstimmung mit Ihrem vertrauten Juristen, um ein klares Risikoprofil zu erstellen. So wissen Sie genau, was abgesichert ist, was abgesichert werden kann und welche Risiken in Ihrem unternehmerischen Bereich verbleiben. Unsere maßgeschneiderten Bedingungen und Formulierungen stellen sicher, dass Sie im Schadensfall den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten.

    Die Zusammenarbeit der SMK Group mit Ihren Juristen gewährleistet, dass alle Aspekte Ihrer Risikoabsicherung abgedeckt sind. Profitieren Sie von unserer Expertise und schaffen Sie ein sicheres Umfeld für Ihr Unternehmen.

    Fazit:

    Durch eine gute Risiko- und Prozessanalyse kann die gesetzliche Haftung effektiv bewältigt und das Risiko auf den Versicherer übertragen werden. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen ihr Risiko – insbesondere ihre Lieferketten – neu bewerten. Konventionelle Produkthaftungsversicherungen reichen nicht mehr aus. Eine erweiterte Produkthaftungsdeckung wird unverzichtbar.

    Handwerker und Händler sind seit dem EuGH-Urteil vom 16.06.2011 stärker haftbar. Dieses Urteil hat die Haftung für Händler verschärft und die Haftungskette im Innen- und Regressverhältnis verlängert.

    Fehler ist nicht gleich Fehler – Kennen Sie Ihre Fehlerursachen?

    Konstruktionsfehler und Entwicklungsfehler

    Es handelt sich um Fehler in der Phase vor der serienmäßigen Herstellung des Erzeugnisses. Der Hersteller hat nicht alle technisch möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die gewährleisten, dass „derjenige Sicherheitsgrad erreicht wird, den die im entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet“.

    Entwicklungs- und Konstruktionsfehler sind besonders schwerwiegend, da diese Fehler jedem einzelnen Produkt anhaften und somit eine gesamte Serie von Produkten betreffen können. Die Begriffe „Konstruktionsfehler“ und „Entwicklungsfehler“ werden nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt. Der allgemeinere Begriff ist der des Entwicklungsfehlers, da die Konstruktion nur ein Teil des gesamten Entwicklungsprozesses ist.

    Fabrikationsfehler

    Ein Fabrikationsfehler entsteht durch mangelhafte Fertigung aufgrund eines planwidrigen Fehlverhaltens eines Arbeiters oder einer Fehlfunktion einer Maschine und bleibt durch unzulängliche Kontrollmaßnahmen unentdeckt. Dieser Fehler betrifft nur einzelne Stücke. Fehler an Einzelstücken werden als „Ausreißer“ bezeichnet.

    Instruktionsfehler 

    Es gibt Fälle, bei denen die Schadenursache nicht in einem Mangel des Produkts selbst liegt. Vielmehr wird der Abnehmer oder Verbraucher in einer Gebrauchsanweisung, Bauanleitung oder in der Verkaufsberatung falsch oder unvollständig über die Anwendung des Erzeugnisses informiert, auf bestimmte Gefahren bei der Verwendung des Erzeugnisses nicht hingewiesen oder es wird die Eignung des Erzeugnisses für bestimmte Zwecke zugesagt, die tatsächlich nicht gegeben ist.

    Daraus können bei der Verwendung des Erzeugnisses Schäden entstehen, deren Ursachen weder in der Entwicklung noch in der Herstellung des Erzeugnisses liegen.

    Produktbeobachtungsfehler 

    Auch nachdem der Hersteller die Ware in den Verkehr gebracht hat, muss er diese weiterhin beobachten, um bislang unbekannte Risiken zu identifizieren oder um zu erfahren, wie die Ware von Verbrauchern verwendet wird. Er darf sich nicht nur auf die Reaktion auf ihm zufällig bekanntgewordene Fehler beschränken (Grundsatz der passiven Beobachtung). Darüber hinaus muss er die Ware im Markt aktiv beobachten, das heißt, er muss sich so organisieren, dass er gezielt Informationen über die Verwendung der Ware und damit verbundene Probleme erhebt und auswertet. Zeigen sich Mängel oder Risiken, muss er durch geeignete Maßnahmen auf die nachträglich erkannten Gefahren reagieren und für eine künftige gefahrlose Nutzung sorgen. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel Rückrufaktionen oder Warnungen.

    Der Hersteller hat auch die Pflicht, durch eine Ausgangskontrolle sicherzustellen, dass die Ware frei von Mängeln ist, die typischerweise aus seinem Bereich stammen. Dabei muss er den Befund seiner Prüfung dokumentieren und sichern. Birgt ein Produkt erhebliche Risiken, die in der Herstellung selbst angelegt sind und deren Beherrschung einen Schwerpunkt des Produktionsvorgangs darstellen, kann aus einer Verletzung der Befunderhebungspflicht die Beweislast des Herstellers folgen, dass der schadensstiftende Produktfehler in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist.

    Presse

    Informationen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie sowie zur Einführung einer Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung im Hinblick auf künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) vom 28.09.2022 

    Grundlage der Produkthaftfpflichtversicherung 

    „Die neue Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL), die voraussichtlich 2026 in Kraft tritt, verschärft die Haftung. Gleichzeitig wird die Haftung jedoch auch gleichmäßiger auf die digitalen Dienstleister verteilt bzw. klargestellt. Der Ansatz der Homogenisierung von Product Compliance und Produkthaftung ist begrüßenswert, da er einen rechtsichereren Raum im digitalen Markt schafft.“

    Fabian Grünewald, Bereichsleiter Brokerage Firmenkunden
    Was wir tun

    Die 4 wesentlichen Erfahrungen unserer Mandanten

    100%

    Ergebnis

    Sie erhalten ein umfassendes Marktangebot zu allen hier vorgestellten Finanzinstrumenten. Ihre qualitative und quantitative Beurteilung, sowie zahlreiche Optimierungsvorschläge, verbessern Ihr Risikomanagement im Unternehmen signifikant.

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    Kosten und keinen Stress

    Unsere Vorleistung zur Beurteilung unserer Expertise ist kostenfrei. Für die Analyse selbst stellen Sie uns wesentliche Informationen Ihres Unternehmens zur Verfügung. Alles andere machen wir.

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    Qualitätssteigerung

    Unsere Erfahrungen und Daten aus mehr als 14.000 Projekten zeigen: in 90% unserer Analysen arbeiten wir wesentliche qualitative Verbesserungen zum IST-Stand heraus.

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    Quantitative Besserstellung 

    Auch auf der Preisseite zeigen unsere Daten erhebliches Verbesserungspotential. In 85 % unserer Analysen führt unsere SOLL-Beurteilung zu einer Steigerung Ihrer wirtschaftlichen Attraktivität.

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