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Gebäudewertermittlung: Das stille Risiko
Die Versicherungssumme eines Gebäudes wird beim Vertragsabschluss festgelegt – und danach häufig jahrelang nicht angepasst. Dabei steigen Baupreise, Lohnkosten und Materialpreise kontinuierlich. Was vor zehn Jahren als ausreichend galt, deckt heute im Totalschadensfall nicht mehr die Wiederbeschaffungskosten.
Die Unterversicherungsfalle in der Praxis
Ein Produktionsbetrieb versichert seine Halle 2012 mit 2 Mio. €. Die Baupreise steigen bis 2024 um über 85 %. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert beträgt nun 3,7 Mio. €. Im Totalschadensfall liegt eine Unterversicherung vor. Dies führt dazu, dass der Versicherer nach der Unterversicherungsquote abrechnet. In diesem Beispiel nur 54 % der Schadenssumme – rund 2 Mio. € statt der benötigten 3,7 Mio. €. Der Fehlbetrag liegt bei 1,7 Mio. €!
Ausmaß, Ursachen und rechtliche Folgen
Unterversicherung bei Gebäuden sind kein Einzelfall, sondern Normalzustand. Rund drei Viertel aller gewerblichen Gebäude in Deutschland sind unterversichert, viele davon um 30–50 % unter dem tatschlichen Wiederbeschaffungswert.
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Versicherungssumme seit Jahren nicht angepasst
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Umbauten und Erweiterungen nicht gemeldet
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Zeitwertversicherung statt Neuwertversicherung
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Wert 1914-Basis veraltet oder falsch ermittelt
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Platzschätzung ohne aktuelle Baukostenindizes
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Quotierung: Leistung proportional zur Unterdeckung
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Gilt auch bei Teilschäden – nicht nur bei Totalverlust
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Finanzierungslücke kann Betrieb gefährden
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Keine Kulanzlösung – Versicherer wendet Versicherungsvertragsgesetz an
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Betriebsunterbrechung durch Wiederaufbaudefizit
§ 75 VVG – Die Unterversicherungsformel
Leistung = Schadenshöhe × (Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Versicherungswert).
Beispiel: Schaden 500.000 €, Versicherungssumme 1 Mio. €, tatsächlicher Wert 2 Mio. € → Leistung = 250.000 €.
Der Versicherungsnehmer trägt 250.000 € selbst – obwohl eine Absicherung besteht.
Drei Wege zur korrekten Versicherungssumme
Nicht jede Methode ist für jedes Objekt geeignet. SMK bietet drei praxiserprobte Ansätze an – von der vollautomatisierten Berechnung bis zur gerichtsfesten Sachverständigenbewertung.
Digitale Wertermittlung
(meist kostenfrei)
Softwarelösung zur Berechnung des Gebäudewerts auf Basis von Gebäudeart, Baujahr, Ausstattungsklasse und aktuellen Baukostenindizes. Bundesweit von Versicherern anerkannt. SMK-Standardtool für Neubewertungen.
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Bundesweit von Versicherern anerkannt
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Schnell: Bewertung in wenigen Stunden
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Aktuelle Baukostenindizes automatisch eingerechnet
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Nachvollziehbare Dokumentation für Police
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Für Sonderimmobilien weniger präzise
Gutachten durch zertifizierten Sachverständigen
(Kosten ja, aber Sonderkonditionen)
Netzwerk öffentlich bestellter Sachverständiger für aufwendigere oder streitige Objekte. Gerichtsfester Wiederbeschaffungswert mit vollständiger Begehung vor Ort.
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Gerichtsfest, von allen Versicherern akzeptiert
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Berücksichtigt Umbauten und Sonderausstattung
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Unterversicherungsverzicht möglich
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Zeitaufwand: 2-6 Wochen
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Kosten: ab ca. 1.500 € je nach Objekt
Tischschätzung – durch Versicherer
(meist kostenfrei)
Schätzung durch einen Innenrevisor oder Sachverständigen des Versicherers. Dient eher als Erstorientierung. SMK empfiehlt diese Methode nur als Ergänzung.
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Keine Kosten für den Versicherungsnehmer
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Schnelle Ersteinschätzung
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Interessenkonflikt: Versicherer bewertet eigenes Risiko
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Kein Unterversicherungsverzicht auf dieser Basis
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Nicht gerichtsfest
SMK-Empfehlung: Unterversicherungsverzicht anstreben
Nach einer anerkannten Wertermittlung kann mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Der Versicherer verzichtet dann vertraglich auf die Anwendung von § 75 VVG und damit auf eine Reduzierung der Auszahlungssumme – auch wenn sich nachträglich eine Unterdeckung herausstellt. Dieser Schutz ist nur mit fundierter Wertermittlungsgrundlage erreichbar.
Zeitwert, Neuwert, gleitender Neuwert
Die Wahl des Wertansatzes entscheidet, was der Versicherer im Schadensfall zahlt. Die Unterschiede sind erheblich – und für viele Unternehmen nicht transparent.
Wert 1914 als Berechnungsbasis
Viele ältere Policen verwenden den „Wert 1914“ als Basisindex. Dieser Wert wird über den Baupreisindex auf den heutigen Neuwert hochgerechnet. Ein veralteter oder fehlerhaft ermittelter Wert 1914 ist eine der häufigsten Ursachen für Unterversicherung. SMK prüft diesen Wert bei jeder Bestandsanalyse.
Konkrete Maßnahmen
Jedes Gebäude, dessen Versicherungssumme seit mehr als 5 Jahren nicht professionell überprüft wurde, ist ein Kandidat für eine Unterversicherung. SMK koordiniert die Wertermittlung.
Zeitwertversicherungen für Betriebsgebäude sind in den meisten Fällen nicht ausreichend. Der Wechsel auf Neuwert oder gleitenden Neuwert ist die wichtigste Einzelmaßnahme.
Nach einer anerkannten Wertermittlung kann der Versicherer vertraglich auf § 75 VVG verzichten. Diese Klausel sollte bei jeder Neubewertung aktiv angefragt werden.
Jede bauliche Veränderung – Erweiterung, Dachausbau, technische Ausrüstung – verändert den Versicherungswert. Meldepflicht besteht, fehlende Meldungen führen zu Unterversicherung.
Der automatische Inflationsschutz durch den Baupreisindex verhindert schleichende Unterversicherung ohne jährlichen manuellen Aufwand.
Gebäude mit eingebauter Produktionstechnik, Reinraumausstattung oder sonstiger Spezialinfrastruktur benötigen einen expliziten Wertzuschlag in der Police.

SMK-Einschätzung
Eine korrekte Gebäudewertermittlung kostet einmalig Zeit und eventuell einen überschaubaren Betrag – fehlende Deckung im Totalschadensfall kann den Betrieb gefährden. SMK führt für alle Mandate im Bestand eine kostenfreie Erstprüfung der Gebäudeversicherungssummen durch und koordiniert bei Bedarf eine professionelle Neubewertung. Der Unterversicherungsverzicht ist das Ziel jeder Wertermittlung.

„Ohne fundierte Gebäudewertermittlung ist jede Versicherungssumme eine Schätzung – und Schätzungen gehen im Bestand fast immer zulasten des Unternehmens. Die Versicherungssumme selbst bleibt dabei immer eine Momentaufnahme, die mit einer gewissen Vorsicht für realistische Eventualitäten gebildet werden muss. Deshalb liegt die eigentliche Lösung nicht in der einmaligen Ermittlung, sondern im Prozess: Wer den Wert professionell ermitteln lässt, regelmäßig überprüft und den Unterversicherungsverzicht vereinbart, schafft eine belastbare und dauerhafte Absicherung. Genau das ist das Ziel jeder Bestandsprüfung bei SMK.“
FAQ – Häufige Fragen
Weil die Versicherungssumme beim Vertragsabschluss festgelegt und danach häufig jahrelang nicht angepasst wird – während Baupreise, Lohn- und Materialkosten kontinuierlich steigen. Allein zwischen 2010 und 2024 sind die Baupreise um über 85 % gestiegen (Destatis). Nach GDV-Schätzung sind dadurch rund 75 % aller gewerblichen Gebäude in Deutschland unterversichert, viele um 30 bis 50 % unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert. Eine professionelle Gebäudewertermittlung stellt sicher, dass die Versicherungssumme dem heutigen Neuwert entspricht.
Dann greift die Quotierung nach § 75 VVG: Der Versicherer kürzt die Leistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert – und zwar auch bei Teilschäden, nicht nur beim Totalverlust. Beispiel: Bei einem Schaden von 500.000 €, einer Versicherungssumme von 1 Mio. € und einem tatsächlichen Wert von 2 Mio. € zahlt der Versicherer nur 250.000 €. Die andere Hälfte trägt das Unternehmen selbst – obwohl eine Absicherung besteht. Eine Kulanzlösung gibt es nicht.
Es gibt drei praxiserprobte Ansätze: die digitale Wertermittlung (softwarebasiert auf Grundlage von Gebäudeart, Baujahr, Ausstattung und aktuellen Baukostenindizes – schnell, bundesweit anerkannt und meist kostenfrei), das Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen (gerichtsfest, mit Begehung vor Ort – für aufwendige oder streitige Objekte, Kosten: ab ca. 1.500 €), sowie die Tischschätzung durch den Versicherer (kostenfrei, aber nicht gerichtsfest und mit Interessenkonflikt – nur als Ergänzung geeignet). Für Standardobjekte ist die digitale Wertermittlung das SMK-Standardtool, für Sonderimmobilien empfiehlt sich das Sachverständigengutachten.
Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer vertraglich auf die Anwendung von § 75 VVG – selbst wenn sich nachträglich eine Unterversicherung herausstellt. Voraussetzung ist eine anerkannte Gebäudewertermittlung als Grundlage. In Kombination mit dem gleitenden Neuwert und der Anpassungsgarantie (automatische jährliche Anpassung an den Baupreisindex) ist das der wirksamste Schutz vor schleichender Unterversicherung. SMK empfiehlt, diese Klausel bei jeder Neubewertung aktiv anzufragen.

