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Herzlich Willkommen bei der SMK Group.
Danke, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Mit der Unterzeichnung des Maklervertrages haben Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns entschieden. Wir tragen nun die Verantwortung für das Versicherungs-Risiko-Management Ihres Unternehmens. Vielen Dank dafür!

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Wir freuen uns auf unseren gemeinsamen Weg!
Michael Turba
Michael Turba
Vorstandsvorsitzender
Mike Kersting
Mike Kersting
Vorstand
Nächste Schritte

Wie geht unser gemeinsamer Weg weiter?

Schritt Eins
Regelmäßige Updates
Wir melden uns regelmäßig bei Ihnen, um risikorelevante Kriterien abzufragen.
Schritt Zwei
Risiken im Blick
Wir werden Sie auf geänderte Risikosituationen und Absicherungsmöglichkeiten hinweisen.
SMK Cloud
Offen für Austausch
Ergeben sich bei Ihnen Änderungen oder Fragen, sprechen Sie uns bitte zeitnah an.
Schritt 4
Ihr Feedback zählt
Wir freuen uns auf Ihr Feedback, damit wir noch besser werden können.
Kontakt

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen

Kerte
Anschrift
SMK Versicherungsmakler AG

Kerkrader Straße 10, 35394 Gießen
E-Mail: info@smk.ag

Kommunikation
Außendienst und Innendienst
Ihre Ansprechpartner

Die Kontaktdaten haben Sie per Mail erhalten

ico phone
Schaden-Hotline

Sie möchten telefonisch einen Schaden melden?
Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da.

0641 93294-200
Unser Profil

Ihr Partner bei wichtigen Unternehmensentscheidungen

Wir sind der verantwortungsbewussteste Versicherungsmakler für unsere Mandanten, Mitarbeiter und Versicherer. Wir übernehmen aktiv die Verantwortung für die Sicherheit unseres Mandanten, selbst wenn es gegen unsere Interessen geht. Unser Mandant nimmt uns als Sachwalter und Manager aller transferierbaren Risiken wahr und weiß, dass SMK die Verantwortung für seine Existenz übernommen hat.

Messen Sie uns an unserem Leitbild und unseren Werten.
Wir freuen uns über Ihr Feedback!

Empfehlung

Partner-Netzwerk

Unsere Partner stellen sich vor:

Gut vorbereitet in die Digitale Zukunft

Fundierte Ausbildung, langjährige Erfahrung, gepaart mit hohem Engagement und einem guten Gespür für die Bedürfnisse unserer Kunden – das ist coliex systems. Die Zeit steht nie still. Und in der IT-Branche dreht sich der Uhrzeiger noch schneller. Wir bleiben für Sie am Ball und sorgen dafür, dass Sie immer von den neusten und besten Entwicklungen am Markt profitieren.

coliex systems
Next Level IT

So erreichen Sie unsere Kollegen:
Telefon: 0641 2010188-0
E-Mail: info@coliex.systems


Digital & persönlich: Privat versichert
Wir sind anders. Du kannst alle Deine Verträge digital managen, dabei musst du nicht auf persönliche Ansprechpartner verzichten. Gerade bei Fragen oder auch Schadenfällen sind wir an Deiner Seite – Du bist nicht allein. Das ist das besondere bei uns, darauf kannst Du dich verlassen. Wir wollen es besser machen als alle anderen. Überzeuge Dich selbst. Herzlich willkommen bei der in:privat.
in:privat insurance
Privat – digital – persönlich

So erreichen Sie unsere Kollegen:
Telefon: 0641 93294-200
E-Mail: privat@smk.ag


Gut beraten in die Zukunft
Entfalten Sie das volle Potenzial Ihres Unternehmens mit uns, Ihrem Partner für nachhaltiges Wachstum und innovative Strategien im Mittelstand. Wir bieten IT-Transformationen, kundenzentrierte Vertriebsstrategien und effektive Nachfolgeplanung. Unsere Beratungsteams unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Wir bieten individuell angepasste Lösungen, die auf Ihre einzigartigen Herausforderungen zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise, um Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für Ihren langfristigen Erfolg stellen.
in:solutions consulting
Gut beraten in die Zukunft

So erreichen Sie unsere Kollegen:
Telefon: 0641 93294-200
E-Mail: info@insolutions.com


Geldanlage ist Vertrauenssache
Nicht nur in turbulenten Zeiten kann ein besonnener und erfahrener Steuermann für Ihr Vermögen ein entscheidender Vorteil sein. Schließlich ist das richtige Augenmaß zwischen Sicherheit und Rendite jederzeit bedeutend für eine langfristig profitable Wertentwicklung. Hierbei stimmen wir bewährte und innovative Komponenten aufeinander ab, exakt nach Ihren Wünschen, Anforderungen und Möglichkeiten – frei von Anbieter- und Produktinteressen. Denn Geldanlage ist Vertrauenssache.
in:solutions consulting
Vermögen mit Konzept

So erreichen Sie unsere Kollegen:
Telefon: 0641 93294-700
E-Mail: info@v-m-k.eu

Notfallordner

Notfallordner anlegen, denn vordenken ist besser als nachdenken!

Ein plötzlicher Unfall oder eine Krankheit können Ihr Leben von einer Sekunde zur anderen komplett verändern.
Doch was passiert dann?

Deutsche Makler Akademie

Wichtige Unterlagen für den Notfall werden benötigt, doch häufig fehlen diese, sind den nächsten Angehörigen, der Familie oder den Bevollmächtigten nicht bekannt oder nicht zugänglich.

In den meisten Fällen sind es dann die Menschen, welche in Ihrer direkten Nähe sind, die Partnerin/der Partner, die eigenen Kinder oder die Eltern, die sich mit Ihrem Notfall beschäftigen und Entscheidungen für Sie treffen müssen.

Ein Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen wie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder das Testament bieten hier eine optimale Unterstützung. Daher sollten Sie jetzt damit beginnen Ihren eigenen Notfallplan anzulegen.

Wer vertritt Sie, holt im Notfall die Kohlen für Sie aus dem Feuer?

Schützen Sie nicht nur sich, sondern vor allem auch Ihre Liebsten mit einem perfekt geplantem Notfallordner. Es gibt Momente im Leben, in denen Sie nichts mehr entscheiden können, darum:

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen einen Notfallordner anzulegen und diesen auch sinnvoll zu kommunizieren. 

Schadenfall

SMK Versicherungsmakler AG – Ihr Partner bei der Schadenabwicklung

Im Laufe unserer Zusammenarbeit werden vermutlich Schäden auftreten. Dann zeigen sich unsere Dienstleistungen. Erfahren Sie gerade in dieser Situation „Sicherheit Mit Konzept“.

Wir sichern Ihnen zu, dass wir Sie bei der Meldung und Abwicklung im Schadenfall aktiv unterstützen. Wir lassen Sie nicht alleine.

Wie läuft die Abwicklung eines Schadens?

Schaden direkt an SMK melden

Sie melden den Schaden an uns und nicht an den Versicherer. Die Meldung kann an Ihr Betreuungsteam (siehe Seite zwei) erfolgen, per E-Mail an schaden@smk.ag oder über unsere Schaden- Hotline 0641 93294-200.

Beratung im Schadenfall

Sie erhalten eine SMK-eigene Schadenanzeige. Senden Sie diese zusammen mit gegebenenfalls notwendigen Unterlagen (Fotos, Kostenvoranschläge etc.) an uns. Wir werden das gemeinsam besprechen.

Prüfung und Einreichung

Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und senden diese an den Versicherer.

Vorauszahlung möglich

Gegebenenfalls verhandeln wir eine Vorauszahlung.

Schnelle Reparatur

Wir verhandeln kurzfristig eine Reparaturfreigabe.

Koordination Sachverständige

Bei einem Vor-Ort-Gespräch mit einem Sachverständigen sind wir selbstverständlich anwesend und koordinieren die weitere Vorgehensweise. SMK-eigene Deckungserweiterungen werden bei den verhandelten Maßnahmen und Zahlungen berücksichtigt.

Reibungslose Abwicklung

Wir behalten die schnelle Abwicklung des Schadens im Blick.

Prüfung der Ergebnisse

Die Schadenzahlungen werden von uns überprüft.
ico phone
Schaden-Hotline

Sie möchten telefonisch einen Schaden melden? Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da.

0641 93294-200
Verhalten im Schadensfall

Ein Schadensfall kann schnell eintreten – umso wichtiger ist es, richtig zu reagieren. Hier finden Sie allgemeine Tipps sowie detaillierte Infos zu verschiedenen Schadensarten, damit Sie gut vorbereitet sind und schnell handeln können.

Grundsätzliches Verhalten im Schadensfall:

Schritt Eins
Ruhe bewahren
Schritt Zwei
Schaden mit Fotos dokumentieren
SMK Cloud
Schadenminderung vornehmen
Schritt 4
Schaden an SMK melden
Schritt Fünf
Beschädigte Gegenstände aufbewahren
Feuer
Feuerschaden
  • Versuchen Sie den Brand zu löschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
  • Bringen Sie sich in Sicherheit.
  • Feuerwehr 112 alarmieren. Nennen Sie Ihre Kontaktdaten und informieren Sie was brennt und die Ursache.
  • Listen Sie die beschädigten Sachen auf und fordern Sie Kostenvoranschläge an. Unter Umständen wird der Versicherer einen externen Gutachter beauftragen.
  • Wir übernehmen für Sie die Koordination der weiteren Abwicklung in Abstimmung mit dem Versicherer.
Naturgefahren
Leitungswasserschaden
  • Stellen Sie das Wasser ab, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Es reicht, den betroffenen Absperrhahn zu schließen. Ist das nicht möglich, den Hauptwasserhahn abstellen.
  • Stromzufuhr für den betroffenen Bereich unterbrechen (ausschalten und/oder Sicherungen raus drehen). So werden Kurzschluss und mögliche Folgebrände unterbunden.
  • Wasser beseitigen, unter Umständen Fachfirma beauftragen.
  • Einrichtung retten. Teppiche, Möbel und elektrische Geräte aus dem nassen Bereich entfernen. Vor allem feuchte Textilien und aufgequollenes Holz neigen zur Schimmelbildung. Um die Luftfeuchtigkeit zu senken, am besten die Fenster und Türen öffnen.
Naturgefahren
Einbruchdiebstahlschaden
  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei und lassen Sie den Schaden von den Beamten aufnehmen.
  • Erstellen Sie eine Liste der entwendeten und beschädigten Sachen.
  • Suchen und sammeln Sie die ursprünglichen Anschaffungsbelege der entwendeten Sachen.
  • Schadenminderung, zum Beispiel eine Ersatz-Not-Tür oder eine Notverglasung. Die Kosten werden vom Versicherer erstattet.
Naturgefahren
Sturm/Hagel-Schaden
  • Beauftragen Sie einen Handwerker, um die Schadenhöhe schätzen zu lassen.
  • Der Versicherer wird aufgrund der eingereichten Informationen eine kurzfristige Reparaturfreigabe erteilen oder einen externen Gutachter beauftragen.
Naturgefahren
Elementarschaden
(Überschwemmung, Erdrutsch etc.)
  • Einrichtung retten. Teppiche, Möbel und elektrische Geräte aus dem nassen Bereich entfernen. Vor allem feuchte Textilien und aufgequollenes Holz neigen zur Schimmelbildung. Um die Luftfeuchtigkeit zu senken, am besten die Fenster und Türen öffnen.
  • Beauftragen Sie einen Handwerker, um die Schadenhöhe schätzen zu lassen. Wasser beseitigen, unter Umständen Fachfirma beauftragen.
  • Der Versicherer wird aufgrund der eingereichten Informationen eine kurzfristige Reparaturfreigabe erteilen oder einen externen Gutachter beauftragen.
Naturgefahren
Kfz-Haftpflichtschaden
  • Bitte bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie den Unfall zusammen mit Ihrem Unfallgegner auf.
  • Legen Sie kein Schuldeingeständis ab, wenn die Schuldfrage unklar oder nicht ganz eindeutig ist.
  • Wenn kein Personenschaden entstanden ist, wird die Polizei oftmals den Schaden nicht aufnehmen. Erfolgt die Aufnahme durch die Polizei, erhält der Schuldige ein Bußgeld oder eine Ordnungswidrigkeit.
  • Als Geschädigter können Sie in der Regel einen Gutachter mit der Schätzung beauftragen. Die Schadenhöhe sollte mindestens 1.000 € betragen.
  • Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen (eine Fahrzeugklasse tiefer).
Naturgefahren
Kfz-Kaskoschaden
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos. Bewahren Sie beschädigte Sachen auf. Der Versicherer hat das Recht zu besichtigen.
  • Rufen Sie unsere Hotline 0641 93294-200 oder den Versicherer an und melden Sie den Schaden.
  • Der Versicherer wird aufgrund der eingereichten Informationen eine kurzfristige Reparaturfreigabe erteilen oder einen externen Gutachter beauftragen.
  • Bei einem Wildschaden ist eine Bescheinigung durch den Revierförster oder die örtliche Polizei zwingend erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass die Kosten für einen Ersatzwagen in der Regel nicht übernommen werden.
Naturgefahren
Totalentwendung Kfz
(Teilkaskoversicherung erforderlich)
  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei und lassen Sie den Schaden von den Beamten aufnehmen.
  • Informieren Sie umgehend den Leasinggeber oder die finanzierende Bank, wenn sich das Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum befindet.
  • Wenn nicht davon auszugehen ist, dass Ihr Fahrzeug kurzfristig (innerhalb von 14 Tagen) aufgefunden wird, melden Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab.
  • Für die Abmeldung benötigen Sie den Kfz-Brief, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine Kopie der polizeilichen Diebstahlanzeige.
  • Einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige geht das Eigentum am Fahrzeug auf den Versicherer über.
  • Dem Versicherer sind dann alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Original zu übergeben.
  • Wird Ihr Fahrzeug in diesem Monat aufgefunden, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen. Beachten Sie dies bitte bei einer Neuanschaffung.
Feedback

Ihr Feedback interessiert uns!

Unser Bestreben ist Ihre Zufriedenheit. Wir möchten unsere Dienstleistung von Ihnen beurteilen lassen.  Damit wir unsere Arbeit nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausrichten können, ist Ihre Unterstützung wichtig und notwendig.

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unsere Fragen.

Weiterempfehlung

Wir freuen uns über Weiterempfehlungen

Wir übernehmen gerne auch das Risikomanagement Ihrer Geschäftspartner, Zulieferer oder Kunden. Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Dienstleistung gefällt.

Geben Sie unsere Kontaktdaten gerne weiter.

Obliegenheiten

Vertragliche Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (auszugsweise)

Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, hat er mit Rechtsfolgen zu rechnen:

a) Grob fahrlässig
Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung und Kausalität bleibt der Versicherer teilweise leistungspflichtig. Er kann gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 VVG die Versicherungsleistung in einem der schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.

b) Vorsätzlich
Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Zu den Obliegenheiten gehören:

1. Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und versicherungsvertraglichen Sicherheitsvorschriften und weitere vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften/ Obliegenheiten.

2. Versicherte Sachen und Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik zu beseitigen.

a) Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, für Dächer sowie für außen an Gebäuden angebrachte Sachen.

b) Der Versicherte hat eine übliche Datensicherung zu betreiben und Vorschriften oder Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Datensicherungsanlage und der Datenträger zu beachten.

3. Nicht benutzte Gebäude und Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Während der kalten Jahreszeit sind alle Räume genügend zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.

4. Versicherte Sachen, die in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden, sind mindestens 12 cm über dem Fußboden zu lagern.

5. Alle vereinbarten Sicherungen (z. B. Schlösser von Türen oder Behältnissen, Riegel, Einbruchmeldeanlagen) sind zu betätigen, sowie alle Öffnungen (z. B. Fenster und Türen) verschlossen zu halten, solange die Arbeit – von Nebenarbeiten abgesehen – in dem Betrieb ruht.

6. Feuerschutzabschlüsse müssen als solche erkennbar und bauaufsichtlich zugelassen sein. Selbstschließende Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht (z. B. durch Verkeilen oder Festbinden) blockiert werden.

7. Elektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, zu unterhalten und zu betreiben. Als anerkannte Regeln der Technik gelten die VDE-Bestimmungen. Die Anlagen müssen regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre durch eine anerkannte Revisionsstelle überprüft werden. Mängel sind unverzüglich durch eine Fachkraft beseitigen zu lassen. Eine Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung ist dem Versicherer auf Verlangen einzureichen.

8. Elektrische Geräte müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (GS- oder VDE-Zeichen) entsprechen und für gewerbliche Nutzung geeignet sein. Sie dürfen nur nach den Bedienungsanleitungen der Hersteller betrieben werden.

9. In jedem Betrieb müssen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein, die den besonderen Betriebsgefahren entsprechen. Diese Einrichtungen müssen regelmäßig gewartet werden. Feuerlöscher müssen amtlich geprüft und zugelassen und in ausreichender Anzahl an gut sichtbarer und stets leicht zugänglicher Stelle angebracht sein. Eine ausreichende Anzahl von Betriebsangehörigen ist in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Es ist eine Brandschutz- und Feuerlöschordnung aufzustellen und auszuhängen. 

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (auszugsweise)

Der Versicherungsnehmer muss einen Versicherungsfall, sobald er davon Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Viele Versicherungsbedingungen legen Fristen fest; gesetzlich fixiert ist zum Beispiel eine Anzeigefrist von einer Woche in der Haftpflichtversicherung (§ 104(1) VVG).

Zudem wird in den meisten Bedingungen die Mitteilung in Schriftform festgelegt (wird in relevantem Sinn gegen Anzeigepflichten aus den AVB verstoßen, regelt § 28 VVG die Voraussetzungen für Leistung oder Leistungsfreiheit des Versicherers).

Vorteil für Sie als Mandant unseres Hauses: die Mitteilung eines Schadenereignisses an uns (per Telefon, E-Mail oder Brief) ist ausreichend. Wir informieren den Versicherer für Sie.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Versicherungsfalles darf der Versicherer alle Informationen einfordern, die zur Feststellung von Leistungsart und -höhe wichtig sein können. Dazu gehören:

  • Fragen nach früheren Schäden Vermögensverhältnisse des Versicherungsnehmers
  • Anschaffungspreise beschädigter oder gestohlener Sachen etc.
  • Belege, wenn dies dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Umstände zuzumuten ist.

Der Versicherungsnehmer hat eine Mitwirkungspflicht zur uneingeschränkten Offenlegung des Sachverhaltes. Diese beschränkt sich nicht auf die zutreffende Beantwortung von Fragen des Versicherers, sondern erfordert auch die Nennung maßgeblicher Fakten, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wurde.

Der Kunde hat den Weisungen des Versicherers zu folgen. Folgt der Versicherungsnehmer diesen Weisungen vorsätzlich nicht, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit, bei grobem Vorsatz darf er die Leistung im Verhältnis zur Schwere der Obliegenheitsverletzung kürzen (Quotelung).

Allerdings wird auch hier das Kausalitätsprinzip angewendet: Die Obliegenheitsverletzung muss auf den Versicherungsfall oder die Leistungshöhe oder deren Feststellung Einfluss haben.