NIS2 Beratung:
Effizienter Schutz für Ihr Lebenswerk & Compliance ohne Panik
Als unternehmerisch tätige Person wissen Sie: Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Doch die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) verändert die Spielregeln für den deutschen Mittelstand radikal. Es geht nicht mehr „nur“ um IT-Sicherheit. Es geht um Ihre persönliche Haftung, die Stabilität Ihrer Lieferketten und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Vielleicht haben Sie Begriffe wie „Angriffserkennungssysteme“ oder „Meldepflichten“ gehört und fragen sich: „Muss ich jetzt IT-Fachkraft werden, um mein Unternehmen zu schützen?“
Die klare Antwort: Nein. Sie brauchen keinen Technokraten-Sprech, sondern eine strategische Begleitung, die Ihre Sprache spricht. Bei der SMK Group verstehen wir NIS2 Beratung nicht als bürokratische Last, sondern als Chance, Ihr Lebenswerk gegen die digitalen Bedrohungen unserer Zeit zu härten. Wir sorgen dafür, dass Sie ruhig schlafen können.
Das Wichtigste zur NIS2 Richtlinie für die Entscheidungsebene
Die NIS-2-Richtlinie wurde im Oktober 2024 in nationales Recht (NIS2UmsuCG) überführt.
Die NIS-2-Richtlinie ist die umfassendste gesetzliche Regelung zur Cybersicherheit, die die EU je verabschiedet hat. Sie löst die alte NIS-1-Richtlinie ab und schließt massive Sicherheitslücken. In Deutschland wird dies durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt.
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Persönliche Haftung: Sie haften mit Ihrem Privatvermögen für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Ein Verzicht der Firma auf Ersatzansprüche ist rechtlich unwirksam.
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Keine Delegation: Sie können die Verantwortung für Cybersicherheit nicht einfach an die IT-Abteilung abschieben. Sie müssen die Maßnahmen überwachen und sich selbst schulen lassen.
NIS-2 Check:
Gehört Ihr Unternehmen dazu?
Man unterscheidet zwei Kategorien, die sich in den Sanktionen und Aufsichtspflichten unterscheiden:
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Sektor Energie: Strom, Fernwärme, Öl, Gas, Wasserstoff.
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Sektor Verkehr: Luft, Schiene, Wasser, Straße.
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Sektor Gesundheit: Krankenhäuser, EU-Referenzlabore, Herstellung von Pharmaprodukten.
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Sektor Bankwesen & Finanzmarkt.
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Digitale Infrastruktur & Verwaltung.
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Sektor Industrie / Verarbeitendes Gewerbe: Herstellung von Maschinen, Fahrzeugen, Datenverarbeitungsgeräten, elektrischen Ausrüstungen (Der klassische deutsche Maschinenbau).
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Chemie: (Herstellung und Handel).
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Lebensmittel: (Erzeugung und Verarbeitung).
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Abfallbewirtschaftung.
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Digitale Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen).
Die 3 Säulen der NIS-2 Anforderungen:
Das müssen Sie tun
Der Gesetzgeber fordert „geeignete, verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen“ nach dem Stand der Technik. In der Praxis bedeutet dies meist den Aufbau eines Information Security Management Systems (ISMS, Informationssicherheit), angelehnt an die ISO 27001.
Zu den Pflichtmaßnahmen gehören:
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Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme (inklusive Identifikation jeder technischen Schwachstelle)
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Business Continuity Management (BCM): Backup-Strategien und Notfallwiederherstellung, damit der Betrieb nach einem Angriff weiterläuft.
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Sicherheit der Lieferkette (Überprüfung von Zulieferern).
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Kryptografie und Verschlüsselung.
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Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Hier scheitern Unternehmen ohne Prozess. Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall müssen Sie extrem schnell reagieren:
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Innerhalb von 24 Stunden: Frühwarnung an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
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Innerhalb von 72 Stunden: Vollständige Meldung des Vorfalls (Bewertung des Schweregrads und der Auswirkungen).
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Spätestens nach einem Monat: Abschlussbericht.
Bußgelder und Sanktionen
NIS2-Beratung mit System
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Fallen Sie unter das Gesetz? Wenn ja, in welche Kategorie?
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Wo klafft die Lücke zwischen Ihrer aktuellen IT-Sicherheit und den Sicherheitsanforderungen der NIS-2? Wir gleichen Ihren Ist-Stand mit Normen wie ISO 27001 oder CISIS12 ab.
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Organisatorische Maßnahmen (Richtlinien, Verantwortlichkeiten klären).
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Technische Härtung (in Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Dienstleistungsunternehmen aus unserem Netzwerk).
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Wir prüfen, ob Ihre Cyber-Versicherung den neuen Anforderungen standhält (z. B. Obliegenheiten bei Meldepflichten).
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Wir entwickeln Deckungskonzepte, die speziell auf die Haftungsrisiken der Geschäftsführung abgestimmt sind.
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Schulung der Geschäftsführung (Pflicht!).
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Awareness-Kampagnen für die Belegschaft.
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Etablierung von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle.
NIS2 Beratung mit der SMK Group: Agieren statt Reagieren
Warten Sie nicht, bis das BSI anklopft oder der Ernstfall eintritt.
Bei der SMK Group verstehen wir Ihre Sorgen um Haftung und Komplexität. Wir nehmen Ihnen diese Last ab. Wir entwickeln selbst Lösungen, die genau auf Ihren Bedarf passen – partnerschaftlich, auf Augenhöhe und mit dem klaren Ziel, Ihr unternehmerisches Risiko zu minimieren.
NIS-2-Richtlinie (FAQ)