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Insights

Sicherheitsvorschriften & Versicherungsansprüche für Gewerbe
BGH Obliegenheiten

Sicherheitsvorschriften und Versicherungsansprüche – die Auswirkungen für Gewerbekunden

Die Pflicht zur Erfüllung aller Sicherheitsvorschriften durch den Gewerbekunden/den Versicherungsnehmern (folgend VN) war in der Versicherungsbranche lange Zeit umstritten. Kann die Nichterfüllung von Sicherheitsvorschriften den Versicherungsschutz gefährden? Ist dies für den VN klar erkennbar? Dies führte zu zahlreichen Diskussionen und unterschiedlichen Urteilen in der Rechtsprechung.

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Der BGH hat nun in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Klauseln, die die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verlangen, wirksam und transparent sind. Diese Entscheidung widerspricht einigen früheren Urteilen anderer Oberlandesgerichte, die solche Klauseln als intransparent und damit unwirksam angesehen hatten.

Was bedeutet das für Sie als Gewerbekunde?

Verpflichtung zur Einhaltung von Vorschriften

Als VN sind Sie verpflichtet, alle relevanten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sind rechtlich verbindliche Anordnungen, die das versicherte Risiko vor Gefahren schützen sollen. Dazu gehören gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie vertraglich vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen. 

Transparenz und Klarheit

Die Klauseln in den Versicherungsverträgen müssen so formuliert sein, dass Sie als durchschnittlicher VN verstehen können, welche Pflichten Sie haben. Das bedeutet, dass die Vorschriften klar und verständlich sein müssen. Der BGH betont, dass die Versicherungsbedingungen erkennen lassen müssen, was der VN im Einzelnen zu tun oder zu unterlassen hat, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht zu gefährden. 

Aufklärung und Austausch mit uns

Es ist wichtig, dass Sie über diese Verpflichtungen umfassend informiert werden und die erhaltenen Informationen entsprechend nutzen. So sind Sie sich Ihrer Pflichten bewusst und können sicherstellen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Eine sorgfältige Dokumentation der Beratung schützt Sie zudem im Falle von Streitigkeiten.

Beispiel aus der Praxis

Ein konkreter Fall verdeutlicht die Bedeutung dieser Regelung: Ein Versicherer verweigerte die Zahlung des Restbetrages einer Versicherungsleistung, weil eine notwendige Freigabe des Bezirksschornsteinfegers fehlte, die nach der geltenden Landesbauordnung zwingend vorgeschrieben war. Der BGH entschied, dass die Klausel, die die Einhaltung solcher Vorschriften verlangt, wirksam ist. Dies zeigt, wie wichtig es ist, alle relevanten Sicherheitsvorschriften zu kennen und einzuhalten.

FAZIT:

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Sicherheitsvorschriften kennen und einhalten. Dies schützt nicht nur Ihr Unternehmen, sondern stellt auch sicher, dass Sie im Schadensfall Ihren vollen Versicherungsschutz genießen. Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen in den Vorschriften und halten Sie sich an die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.

Wissen Sie welche Regelungen derzeit bei Ihnen gelten? 

Wer ist überhaupt Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherungsnehmer oder doch nur versichertes Interesse ? Wem darf ich einen Verstoß anrechnen ?  
Was kann ich versicherungstechnisch lösen ?  

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, dann sollten Sie mit uns sprechen – wir von SMK bieten Ihnen passende Lösungen und Lösungsstrategien.  

Regelung Anrechnung von Wissen

Lösung durch SMK

Unsere besonderen Bedingungen regeln, dass der VN nicht verantwortlich ist für Verstöße gegen Obliegenheiten, die ohne sein Wissen oder das seiner Repräsentanten und Vertreter begangen werden. Dies umfasst insbesondere Personen, die vom VN beauftragt wurden, rechts- oder vertragserhebliche Umstände zur Kenntnis zu nehmen oder dem Versicherer zu melden. Insofern ist auch die Regelung des Repräsentanten sehr wichtig und unterschiedlich am Markt.

Schadenbeispiel

Ein Unternehmen hat eine gewerbliche Sachversicherung abgeschlossen. Der VN hat alle relevanten Sicherheitsvorschriften an seine Mitarbeiter weitergegeben und sichergestellt, dass diese informiert sind. Trotz dieser Maßnahmen wird eine wichtige behördliche Freigabe durch einen Mitarbeiter übersehen, was zu einem Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften führt.

Ein Feuer bricht aus und verursacht erheblichen Schaden. Der Versicherer verweigert zunächst die vollständige Zahlung der Versicherungsleistung, da die behördliche Freigabe fehlte. Der VN beruft sich auf die SMK Bedingungen und argumentiert, dass der Verstoß ohne sein Wissen oder das seiner Repräsentanten begangen wurde.

Ergebnis

Dank der SMK wird der VN nicht für den Verstoß verantwortlich gemacht. Der Versicherer erkennt die Gültigkeit der SMK Regelung an und leistet die vollständige Zahlung der Versicherungsleistung. Der VN ist somit vor finanziellen Verlusten geschützt, die durch Fehler seiner Mitarbeiter entstanden sind.

Fazit

Die SMK bietet einen wichtigen Schutz für VN, indem sie sicherstellt, dass sie nicht für Verstöße verantwortlich gemacht werden, die ohne ihr Wissen oder durch ihre Vertreter begangen wurden. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die auf die korrekte Einhaltung von Vorschriften durch ihre Mitarbeiter angewiesen sind.

Lösung bei grober Fahrlässigkeit und Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften

Lösung bei grober Fahrlässigkeit:

Keine Kürzung bei kleineren Schäden

Bei Schäden bis zu einem bestimmten Betrag wird der Versicherer die Entschädigung auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens oder bei Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten nicht kürzen.

Begrenzte Kürzung bei größeren Schäden

Bei Schäden die diesen Betrag übersteigen, wird die Entschädigung um einen festgelegten Prozentsatz gekürzt.

Keine Begrenzung bei sehr großen Schäden

Wenn der Schaden einen bestimmten Höchstbetrag übersteigt, wird die Kürzung auf die Gesamtentschädigung entsprechend angerechnet.

Lösung bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften:

Keine Kürzung bei kleineren Schäden

Bei Schäden bis zu einem bestimmten Betrag wird der Versicherer die Schadenersatzleistung auch dann nicht kürzen, wenn gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden. 

Begrenzte Kürzung bei größeren Schäden

Bei Schäden die diesen Betrag übersteigen, wird die Schadenersatzleistung um einen festgelegten Prozentsatz gekürzt.

Keine Begrenzung bei sehr großen Schäden

Wenn der Schaden einen bestimmten Höchstbetrag übersteigt, wird die Kürzung auf die Gesamtentschädigung entsprechend angerechnet. 

Schadenbeispiel:

Ein Unternehmen hat eine Sachsubstanz- und Ertragsausfallversicherung abgeschlossen. Ein VN handelt grob fahrlässig, indem er eine wichtige Sicherheitsvorschrift missachtet. Dies führt zu einem erheblichen Schaden am Firmengebäude. 

Der Versicherer prüft den Fall und stellt fest, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des VN verursacht wurde. Aufgrund der Regelungen zur Begrenzung der Kürzung der Versicherungsleistung, wird die Entschädigung jedoch nicht vollständig verweigert. Stattdessen wird die Entschädigung nur um den festgelegten Prozentsatz gekürzt, da der Schaden einen bestimmten Betrag übersteigt, aber unterhalb des Höchstbetrags liegt.

Fabian Gruenewald 06f517cc
Experte und Autor
Fabian Grünewald
Bereichsleiter Brokerage Firmenkunden



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FAZIT:

Diese Regelungen bieten unseren Mandanten einen wichtigen Schutz, indem sie sicherstellen, dass die Versicherungsleistung nicht vollständig verweigert wird, selbst wenn grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften vorliegen. Dies hilft, finanzielle Verluste zu begrenzen und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

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