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Sicher im Urlaub – alles, was man auf Reisen zu Versicherungen wissen muss
Ab in den Urlaub! Aber bitte mit der richtigen Absicherung.

Alles, was man zu Versicherungen auf Reisen wissen muss

Die schönste Zeit des Jahres steht bevor, der Urlaub rückt näher. Damit du deinen Urlaub in vollen Zügen genießen kannst erläutern wir, worauf Du beim Thema Urlaubsbuchung und Versicherungen auf Reisen achten solltest. 

Krank im Ausland

Wenn Du ins Ausland reist, brauchst Du eine Auslandskrankenversicherung. Sonst musst Du im  Krankheitsfall einen Großteil Deiner  Behandlungskosten selbst zahlen. Ein absolutes Muss.

Zu krank zum Reisen

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Dir die  Reisekosten, wenn Du Deine Reise nicht wie geplant  antreten kannst, etwa weil Du unerwartet schwer krank wurdest, einen Unfall hattest oder Deine Wohnung abgebrannt ist.

An alles gedacht?

Was Du mitnimmst und was Du zu Hause lässt, ist wichtiger als du denkst. Auch, wie Du Dein zu Hause verlässt, kann spannend werden. Die wichtigsten Punkte zeigen wir Dir hier.

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DAS WICHTIGSTE ZUERST: WAS, WENN ICH IM URLAUB KRANK WERDE?

Alternativlos für alle Reisen ins Ausland: die Reisekrankenversicherung

Damit Du nicht auf den Behandlungskosten sitzenbleibst, ist eine Auslandskrankenversicherung für jeden Urlaub im Ausland ein Muss. Ein Arzt- oder Klinikbesuch sprengt nämlich schnell das Urlaubsbudget: Die Behandlung nach einem Verkehrsunfall in den USA kann schnell an die 60.000 Euro gehen. Ein medizinischer Rücktransport aus der Türkei kostet laut ADAC rund 30.000 Euro.

Dabei ist der Schutz vor solchen finanziellen Katastrophen günstig und unkompliziert. Die Versicherung lässt sich in fünf Minuten abschließen und das auch noch kurz vor Beginn der Reise.

Folgendes solltest Du zur Auslandsreisekrankenversicherung wissen

Was soll schon passieren?

Eine Lebensmittelvergiftung oder ein gebrochener Fuß können den Urlaub gehörig vermiesen. Je nachdem wo Du bist, kann ein Tag im Krankenhaus oder ein einziger Arztbesuch richtig teuer werden. Ganz zu schweigen vom Rücktransport nach Hause. Da kommen nach einem kleinen Missgeschick schnell 30.000 Euro zusammen.

Ich bin doch schon versichert

Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten. Allerdings ist der Schutz insgesamt löchrig: Du bekommst nur das erstattet, was die Bürger des Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung bekommen. In vielen Ländern ist diese Versorgung aber dürftig, deswegen bieten Ärzte Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen an. Dafür zahlt die deutsche Krankenkasse nicht. Das gilt für den Arztbesuch, für den Aufenthalt im Krankenhaus oder für Medikamente. Obendrauf kommt der im Urlaubsland übliche Eigenanteil und weitere Kosten.

Reisedauer und -Region

Eine Auslandskrankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis jeweils 56 Tage versichert. Für Reisen, die länger dauern, gibt es spezielle Lösungen, z.B. für ein Auslandssemester, eine Weltreise oder eine längere Workation im Ausland. Wichtig ist, dass der Vertrag auch für das Urlaubsland gilt, in das Du reist. Die Tarife für kurze Urlaubsreisen gelten in der Regel weltweit. Trotzdem solltest Du darauf achten, ob diese auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Tarife, die auch in den USA und Kanada gelten, sind meist teurer, denn dort sind die Kosten für medizinische Behandlungen besonders hoch.

Was wird übernommen?

Zu den wichtigen Kernleistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zählt die Kostenübernahme für essenzielle Behandlungen: Dazu gehören die ambulante und stationäre Behandlung, provisorischer Zahnersatz und Hilfsmittel wie Krücken. Wichtig sind auch Such- und Bergungskosten, z.B. beim Wandern oder Skifahren. Verreist Du mit Kindern, werden auch Deine Übernachtungskosten im Krankenhaus (der Fachbegriff dafür ist Rooming-In) übernommen.

Was wird nicht übernommen?

Einige Ausschlüsse gibt es. Zum Beispiel Psychotherapie. Auch Schwangere haben keinen vollen Schutz: Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung werden meist nicht übernommen. Bei einer Frühgeburt oder Fehlgeburt oder bei Komplikationen in der Schwangerschaft sollte die Versicherung aber zahlen. Auch, wenn Deine Erkrankung der Grund für die Reise ist, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.

Zu krank zum Reisen? Hier hilft die Reiserücktrittsversicherung.

Manchmal hilft alles nichts, man ist einfach nicht fit und der Urlaub fällt ins Wasser. Die Enttäuschung ist groß. Die durchschnittlichen Kosten für Urlaubsreisen lagen 2021 bei 1.098 Euro pro Person. Damit neben der Enttäuschung über den geplatzten Urlaub nicht noch das Geld für die Reise futsch ist, gibt es speziell dafür die Reiserücktrittsversicherung. Wir zeigen Dir, warum sie Sinn ergibt und was man beachten sollte.

Mögliche Gründe für den Rücktritt und die Übernahme der Kosten durch den Versicherer:

  • Plötzlich auftretende Krankheiten

  • Schwerer Unfall

  • Spezielle Probleme wie Bruch von Prothesen

  • Prüfungen an einer Schule oder Universität müssen nachgeholt werden

Was wird übernommen?

Flug- oder Zugtickets, Transferkosten zum Startflughafen, Hotel- beziehungsweise Übernachtungskosten, Kosten für bereits gebuchte/gezahlte Ausflüge, bereits gebuchte Verpflegungskosten, bereits angefallene Kosten für Mietwagen oder andere Fahrtkosten am Urlaubsort.

Wann wird übernommen?

Typischerweise werden unerwartete, schwere Erkrankungen, Todesfälle in der Familie, schwere Unfälle, unerwartete Impfunverträglichkeiten, schwere Schäden am Eigentum (z.B. Haus abgebrannt), unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitsplatzwechsel als legitime Gründe gesehen, Deine Reise nicht anzutreten.

Wann wird nichts übernommen?

Klassischerweise immer dann, wenn der Verhinderungsgrund nicht unvorhersehbar ist. Darunter fallen chronische Krankheiten, unerhebliche Verspätungen der Bahn, Stau bei der Anreise oder Verzögerungen durch Warteschlangen beim Sicherheits-Checks oder am Check-In.

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DEINE FRAGEN – UNSERE LÖSUNGEN

An alles gedacht? Hier kommen unsere Top 5 „Spaßverderber“ – Dinge, an die Du denken solltest.

1. Platz: Hausrat auf Reisen

Hausrat ist nicht gleich Hausrat. Wenn Du in Deinem Wohnmobil verreist, gelten andere Regeln als bei Reisen mit dem Flugzeug. E-Bikes sind keine Fahrräder. Elektronikgeräte im Auto sind anders versichert, als Dein Koffer im Kofferraum. Nimmst du Sportgeräte mit, dann wird es auch spannend. Am besten sprichst Du darüber einfach kurz mit einem unserer Experten. Wir fragen gezielt nach Deinen Bedürfnissen und sichern Dich und deinen Hausrat korrekt ab.

2. Platz: Andere Länder andere Sitten – Rechtsschutz im Ausland

Was passiert, wenn ich in Singapur einen Kaugummi auf den Boden spucke; wenn ein rasender Römer meinen Mietwagen mit der Vespa touchiert; wenn ein schlecht gezieltes Niesen in den USA vom Angeniesten als Körperverletzung ausgelegt wird oder meine Bargeldbestände im Hotelzimmer Beine bekommen? Manchmal hilft nur der Gang zum Anwalt, um sein Recht durchzusetzen oder sich vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen. Was dabei wichtig ist, erklären Dir unsere Experten  sehr gerne. 

3. Platz: Ups! Unfallversicherung auf Reisen

Du kannst am Strand entspannen, Cocktails trinken und die Seele baumeln lassen. Oder Du stürzt Dich voll ins Abenteuer, erkundest die Landschaft und probierst neue Dinge aus, z. B. Tauchen oder Surfen. Oder Du nutzt das Fahrrad, um von Deiner Ferienwohnung zum Strand zu kommen. Noch verrückter: Du bretterst aus Spaß über einen Fahrradparcours. Passiert dir dabei ein Unfall, kann der Urlaub zum Albtraum werden.  Am besten sprichst Du kurz mit unseren Experten über den perfekten Schutz für solche Fälle.

4. Platz: Mehr als Packen? Die Vorbereitung

Wie schützt Du Dein Haus und Deinen Hausrat wenn Du nicht da bist? Muss man das Wasser abdrehen? Die Nachbarin gießt meine Blumen und vergisst abzuschließen, ist das schlimm? Kannst Du den Urlaub noch genießen, nachdem Dein Schwager dir am Telefon gesagt hat, dass es bei Dir gebrannt hat? Beschränke Deine Vorbereitungen auf’s Packen und unsere Experten regeln den Rest.

5. Platz: Oldie but Goldie: die private Haftpflichtversicherung

Auch im Ausland gilt: wer einen Schaden verursacht, der ist zum Ersatz verpflichtet. Die gute, alte Haftpflicht, vor 20 Jahren bei Karl-Heinz abgeschlossen, 150 Euro Selbstbeteiligung für günstige 120 Euro Beitrag. Das war kein so schlechter Handel in 2004, ist aber völlig überholt. Versprochen! Flecken auf dem Hotelteppich, ein Handy fallengelassen, während man aus Freundlichkeit ein Foto für andere schießt, das Kind stopft ein Handtuch ins Klo der Ferienwohnung….. Unsere Experten prüfen Deinen Versicherungsschutz und kümmern sich für Dich um ein günstiges und zeitgemäßes Update.

„Die Auslandsreisekrankenversicherung und optional die Reiserücktrittsversicherung halte ich für unverzichtbar, um Dich vor unerwarteten Kosten zu schützen. Achte darauf, Dich um das Thema vor deiner nächsten Reise zu kümmern .“

Matthias Klumb, Bereichsleiter Privatkunden bei SMK
Matthias Klumb
Experte und Autor
Matthias Klumb
Bereichsleiter – Brokerage Privatkunden


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