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Allgemeine Beratungs- und Auftragsbedingungen

in:solutions GmbH
Grundlagen der Beratungsbeziehung

Unsere Leistungen werden von uns mit angemesser Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Hierbei fungieren wir als unabhängiger Berater. Im Zusammenhang mit unserer Leistung übernehmen wir – ohne dezidierten Auftrag – keine Aufgaben der Geschäftsführung. Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Beratung sind wir nicht verantwortlich.

Wir sind berechtigt weitere Dienstleister (Personalberater, IT-Beratungsunternehmen, Softwareunternehmen, etc.) als Unterauftragsnehmer zu beauftragen.

Neben den Vereinbarungen aus dem konkreten Beratungsvertrag sind wir berechtigt, uns auf die durch Sie zur Verfügung gestellten Informationen zu verlassen und sind nicht dafür verantwortlich deren Richtigkeit zu prüfen.

Mit Ausnahme dieser Informationen sind sämtliche Informationen, Beratungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder Mitteilungen, die wir Ihnen in Erfüllung des Beratungsvertrages zur Verfügung stellen ausschließlich zu Ihrer internen Verwendung bestimmt.

Beratungsvertrag

Der Beratungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in dem Beratungsvertrag geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorangegangenen diesbezüglichen Vereinbarungen, Übereinkünfte und Erklärungen, einschließlich früher geschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Person, die den Beratungsvertrag und/oder die Beratungsverträge in ihrem Namen unterzeichnet, berechtigt ist, die jeweilige Partei vertraglich zu binden. 



Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Beratungsvertrag ist nicht zulässig. Sofern Sie kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Beratungsvertrages teilweise oder vollständig unwirksam, nichtig oder in sonstiger Weise undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Laufzeit und Beendigung

Die Bedingungen des Beratungsvertrages finden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausführung für die Leistungen dieses Beratungsvertrages Anwendung (einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung der Beratungsvertrag erbracht wurden). 


Der Beratungsvertrag endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Beratungsvertrag bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus sind wir zur fristlosen Kündigung des Beratungsvertrages bzw. einer bestimmten Leistung berechtigt, wenn wir aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss kommen, die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder unseren Berufspflichten erbringen zu können. §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt. 



Sie sind verpflichtet, uns bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten, die uns bis zum Tag der Beendigung des Beratungsvertrages entstanden sind. 



Unsere jeweiligen Verschwiegenheitspflichten gemäß dem Beratungsvertrag gelten für eine Zeitdauer von 10 Jahren nach Beendigung des Beratungsvertrages fort. Sämtliche andere Bestimmungen des Beratungsvertrages, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien über die Beendigung des Beratungsvertrages hinaus begründen, gelten auch nach Beendigung desselben zeitlich unbegrenzt fort.

Vergütung

Ihre Vergütungsverpflichtung umfasst die Zahlung unserer Vergütung und bestimmter Auslagen für unsere Leistungen in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Beratungsvertrag bzw. dessen Anlagen. Sie sind zudem verpflichtet, uns weitere angemessene Auslagen zu erstatten, die uns im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen entstanden sind. Unsere Vergütung versteht sich exklusive Steuern oder ähnlichen Aufwendungen.

Wir können angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung verlangen und die Auslieferung unserer Ergebnisse von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Soweit in dem Beratungsvertrag nichts anderweitig geregelt, ist die Vergütung sofort nach Zugang unserer Rechnung fällig.

Nutzungsrechte

Im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sind wir berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen („Know-How“) zu nutzen, die in unserem Eigentum stehen. Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum an Know-How (einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse) und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapiere weiterhin bei uns.

Wir sind dazu berechtigt die Beratungsergebnisse auf unseren Medien zu Marketingzwecken frei zu nutzen. Hierbei werden wir im vorraus mit Ihnen abstimmen, ob eine Nennung des Auftraggebers gewünscht ist.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Soweit der Beratungsvertrag nichts Anderweitiges regelt, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, die Inhalte des Beratungsvertrages oder sonstige Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswert zu behandeln sind, gegenüber Dritten offen zu legen.

Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt per se keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten gemäß dem Beratungsvertrag dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken birgt.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit geltendem Recht und berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der nationalen Regelungen zum Datenschutz. Wir verpflichten sämtliche Dienstleister, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

Haftungsbeschränkung

Wir haften auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe des folgenden.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

Die Parteien werden den angesichts der Haftungsrisiken aus dem jeweiligen Beratungsvertrag sich ergebenden Betrag des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens jeweils gesondert für den jeweiligen Beratungsvertrag vereinbaren. Dies gilt auch, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als Ihnen begründet sein sollte; in diesem Fall findet § 334 BGB Anwendung. Sollte in dem jeweiligen Beratungsvertrag keine Haftungsobergrenze vereinbart sein, haften wir jeweils bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung aus diesem Beratungsvertrag. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird, sofern Sie auf diese Folge hingewiesen wurden. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

Sie sind dazu verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut, resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch Sie oder auf Ihre Veranlassung erfolgt ist.

Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien ist für einen Bruch des Beratungsvertrages verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn dieser durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).

Anwendbares Recht

Auf den Beratungsvertrag und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus dem Beratungsvertrag ergeben, findet deutsches Recht Anwendung. Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.

Ihre Vergütungsverpflichtung umfasst die Zahlung unserer Vergütung und bestimmter Auslagen für unsere Leistungen in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Beratungsvertrag bzw. dessen Anlagen. Sie sind zudem verpflichtet, uns weitere angemessene Auslagen zu erstatten, die uns im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen entstanden sind. Unsere Vergütung versteht sich exklusive Steuern oder ähnlichen Aufwendungen.

Wir können angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung verlangen und die Auslieferung unserer Ergebnisse von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Soweit in dem Beratungsvertrag nichts anderweitig geregelt, ist die Vergütung sofort nach Zugang unserer Rechnung fällig.

Redaktionsstand 11.2024